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BAD NEUSTADT
Verhindert Schwarzstorch den Windpark Wargolshausen-Wülfershausen?
Schwarzstörche       -  Der Brutplatz eines Schwarzstorches könnte den Windpark Wargolshausen-Wülfershausen oder einige seiner 13 Windräder noch stoppen. Rein rechtlich, darf der Investor bauen.Foto: Horst Pfeiffer dpa/
Foto: rh/tm (dpa) | Der Brutplatz eines Schwarzstorches könnte den Windpark Wargolshausen-Wülfershausen oder einige seiner 13 Windräder noch stoppen. Rein rechtlich, darf der Investor bauen.Foto: Horst Pfeiffer dpa/
Hubert Herbert
Hubert Herbert
 |  aktualisiert: 16.11.2016 03:33 Uhr

Gleich zweimal beschäftigte den Umweltausschuss des Kreistags das Thema Energie. Es ging um Windkraft – einmal um Strom, der damit im Landkreis erzeugt werden soll, und dann noch um Windstrom, der aus dem Norden der Republik in den Süden fließen soll.

Dem Gremium lag eine Bitte der Kreisrätin Birgit Zirkelbach vor, Chronik und Stand der geplanten Windräder in Wargolshausen und Wülfershausen darzulegen. Ein Thema, das die Mitglieder des Kreistages eigentlich überhaupt nicht betrifft, wie Landrat Thomas Habermann dem Gremium erläuterte.

Denn für die Genehmigung von Windkraftanalgen sei das sogenannte staatliche Landratsamt zuständig, das mit der Kreispolitik nichts zu tun hat. Allerdings sei der Wunsch der Kreistagskollegin verständlich, da das Thema natürlich von öffentlichem Interesse sei.

Abteilungsleiter Manfred Endres erläuterte den Mandatsträgern den Sachstand des Verfahrens, das sich schon seit Jahren hinzieht. Demnach wurden die Anträge zum Bau der Windräder bereits am 17. November 2014 genehmigt – drei Räder in Wargolshausen, zehn in Wülfershausen.

Dagegen, so Endres, hätten fünf Bürger geklagt. Über diese Klage sei am Verwaltungsgericht Würzburg zwar noch nicht entschieden worden, jedoch sei der Sofortvollzug der Genehmigung vom Gericht zugelassen worden. Das bedeute, dass der Investor bereits bauen dürfe, aber quasi auf eigenes Risiko, weil das Urteil ja noch aussteht.

Gegen diesen Sofortvollzug sind die Kläger dann ebenfalls wieder gerichtlich vorgegangen. Sie erhielten jedoch vom Gericht den Hinweis, dass ihre Klage keine Aussicht auf Erfolg habe, erklärte Endres.

Artenschutz

Im August 2015 kam dann ein neuer Antrag des Investors, statt der zunächst geplanten Windräder neue, effizientere aufzustellen – von den Abmessungen her allerdings in derselben Größe. Über diesen Änderungsantrag sei noch nicht entschieden, so Endres, denn inzwischen hätten sich beim Artenschutz neue Aspekte ergeben. Unter anderen sei der Brutplatz eines Schwarzstorches festgestellt worden.

Der Investor habe dann auf Basis des Sofortvollzugs mit ersten Arbeiten begonnen. „Das durfte er, soweit das von der ersten Genehmigung gedeckt war“, sagte Endres. Als die Arbeiten dann aber darüber hinaus gingen, habe der Landkreis einen Baustopp verhängt, dessen Richtigkeit nach der Anfechtung durch den Investor vom Verwaltungsgericht Würzburg bestätigt wurde.

Gerichtsentscheid

Allerdings, so Endres, habe der Verwaltungsgerichthof in München in zweiter Instanz festgestellt, dass überhaupt keine neue Genehmigung erforderlich ist. Der Bauherr dürfe also bauen. Jetzt sei man am Landratsamt dabei zu überprüfen, ob die allererste Genehmigung widerrufen werden kann, weil der Brutplatz des Schwarzstorches nachgewiesen wurde und Brutplätze des Wespenbussards. Unklar sei außerdem, ob davon dann nur einzelne Anlagen oder der gesamte Windpark betroffen wären.

Das zweite Energiethema betraf die Stromtrasse SuedLink. Es ging um den Beitritt des Landkreises zum sogenannten Landkreisbündnis „Hamelner Erklärung“. Dieses Bündnis vertritt nach Auskunft von Landrat Thomas Habermann die Interessen der Landkreise gegenüber den Netzbetreibern.

Der Landkreis ist dem Bündnis am 20. Oktober beigetreten, wie 22 weitere Landkreise von 41 entlang der künftigen SuedLink-Trasse, wie Endres erklärte. Durch den Beitritt zu dem Landkreisbündnis sei gewährleistet, dass die vom Bündnis beauftragten Experten zu günstigen Konditionen auch für den Landkreis tätig sein können. Die Kosten für den Landkreis bezifferte der Landrat mit 6000 Euro. Der Umweltausschuss begrüßte den Beitritt zum Landkreisbündnis „Hamelner Erklärung“.

 
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