Selbst der Anwalt konnte sich ein Schmunzeln nicht verkneifen, als am Amtsgericht Bad Neustadt der Ablauf eines "verbotenen Kraftfahrzeugrennens" zur Sprache kam. Seine Reaktion galt dabei weniger dem Begriff, der nach allgemeinem Sprachverständnis etwas anderes beschreibt, als tatsächlich verhandelt wurde, wie der Anwalt bemerkte, sondern den Umständen, die letztendlich seinem Mandanten zum Verhängnis wurden.
Der Vorfall ereignete sich im Herbst vergangenen Jahres in der Nähe der "Walddörfer". Der Angeklagte war auf dem Nachhauseweg von der Arbeit, als sich hinter ihm eine Zivilstreife einfädelte. Als der 25-Jährige die Situation erkannte, gab er Gas, denn er hatte keinen Führerschein. Das wussten auch die Polizisten, die sich an die Stoßstange des jungen Manns hängten.
Verfolgungsjagd durch die Rhön
Es folgte eine kurze Verfolgungsjagd, bei der das Auto des Angeklagten eine Geschwindigkeit von bis zu 180 Kilometern pro Stunde erreichte und auch noch drei Fahrzeuge überholte. Doch schon nach etwa eineinhalb Kilometern erkannte der Flüchtende, wie sinnlos sein Verhalten war. Er stoppte vor einem Anwesen in einem der Walddörfer, um sich dort zu verstecken – und zwar in einem Hühnerstall. Dort fanden die Polizisten ihn.
Pech hatte der Angeklagte in zweierlei Hinsicht: Erstens war er der Polizei ins Netz gegangen, zweitens wird sein Fehlverhalten strenger geahndet: Er hat sich nach einer Novelle des Strafgesetzbuches eines "Kraftfahrzeugrennens" strafbar gemacht. Das kann sogar mit Freiheitsentzug geahndet werden.
Fahrt unter Drogeneinfluss
Erschwerend kam hinzu, dass sich der Vorfall in einen Zeitraum fiel, in dem bereits ein Verfahren gegen den Angeklagten lief, bei dem bereits die Fahrerlaubnis eingezogen worden war. Wie der Staatsanwalt ausführte, war es damals um Fahren unter Drogeneinfluss gegangen. Aus diesen Gründen forderte der Staatsanwalt eine Haftstrafe von zehn Monaten.
Der Angeklagte räumte die Vorwürfe vollständig ein und erklärte sein Verhalten als "Panikreaktion". Außerdem sei er sonst mithilfe einer Fahrgemeinschaft zur Arbeit gekommen, "nur dieses Mal hatte ich keinen Fahrer".
Strafe auf Bewährung
Letztendlich blieb die Richterin mit dem Hinweis auf geregelte Lebensverhältnisse des Angeklagten und der langen Dauer der bisherigen Verfahren deutlich unter der Forderung des Staatsanwalts. Der Freiheitsentzug soll damit vier Monate dauern und wird zur Bewährung ausgesetzt. Darüber hinaus wird der Führerschein für weitere neun Monate einbehalten, und der Angeklagte muss eine Geldstrafe von 500 Euro an eine karitative Einrichtung bezahlen.