Im Landkreis Rhön-Grabfeld meldeten im Jahr 2017 insgesamt 26 hoffnungslos überschuldete Verbraucher Insolvenz an – zwei mehr als im Jahr zuvor. Das belegen die Zahlen des Landesamtes für Statistik. Für deren Gläubiger ging es dabei um viel Geld, konkret um ausstehende Forderungen in Höhe von 1,08 Millionen Euro.
In ganz Bayern meldeten 7020 Bürger Zahlungsunfähigkeit an. Das waren 832 weniger als im Vorjahr. Wohl aufgrund der guten Konjunktur- und Arbeitsmarktlage, zurückgehender Arbeitslosenzahlen und tendenziell steigender Einkommen schlitterten in den vergangenen sieben Jahren im Freistaat weniger Verbraucher in die Pleite. Die beginnt oft mit dem Verlust des Arbeitsplatzes, zunehmend aber auch mit Erkrankungen, Suchtproblemen und Unfällen sowie einer unwirtschaftlichen Haushaltsführung, hat das Statistische Bundesamt festgestellt.
Zahlen seit 2012
Schaut man auf die vergangenen sechs Jahre im Kreis Rhön-Grabfeld, zeigt sich, dass in dieser Zeit 196 Menschen in die Pleite schlitterten. Im Jahr 2012 meldeten 37 hoffnungslos überschuldete Konsumenten Insolvenz an. Ein Jahr später kletterte die Zahl auf 49 Fälle. 2014 waren dann 32 Menschen zahlungsunfähig, ein Jahr später sank diese Zahl auf 27 Fälle. Im Jahr 2016 kamen 25 Verbraucherinsolvenzen zusammen und vergangenes Jahr waren es nun 26 überschuldete Verbraucher.
Bundesweit meldeten 2017 knapp 72 000 Verbraucher Insolvenz an, registrierten die Bundesstatistiker, im Jahr zuvor waren es 77 000 Fälle gewesen. Unrühmliches Spitzenjahr war 2010. Da meldeten runde 109 000 Frauen und Männer Insolvenz an. Auffällig ist laut der Wirtschaftsauskunftei Creditreform, dass die Überschuldung im Alter überdurchschnittlich stark zugenommen hat. „Vier von fünf neuen überschuldeten Personen sind älter als 50. Die Zahl überschuldeter Senioren im Alter ab 70 stieg sogar um rund zwölf Prozent.''
Im Schnitt 41 577 Euro
Im Schnitt hatte Ende 2017 jeder Betroffene in Rhön-Grabfeld 41 577 Euro Schulden auf dem Buckel (Vorjahr: 26 160). Und dies ohne die geringste Chance, sie von laufenden Einkünften jemals tilgen zu können.
Die Insolvenz ist der letzte Schritt; sie wird angemeldet, wenn sonst gar nichts mehr geht. Seit 1. Juli 2014 gibt es die Möglichkeit für die Verbraucher, die Verfahrensdauer von sechs Jahren zu verkürzen. So kann eine Restschuldbefreiung bereits nach drei oder fünf Jahren erreicht werden, wenn der Schuldner Teilzahlungen leistet, also mindestens 35 Prozent der Gesamtschuldsumme und/oder die Verfahrenskosten bezahlt. Kann er dies nicht, und das ist meistens der Fall, ist er nach einer sechsjährigen „Wohlverhaltensphase“ schuldenfrei und kann einen Neuanfang starten. In dieser Zeit fließt das Gehalt bis zu einer niedrigen Grenze an die Gläubiger.
Schneller schuldenfrei
Rechtsanwälte forderten jüngst eine deutliche Verkürzung der Verfahren. „Die Restschuldbefreiung sollte bereits nach drei Jahren möglich sein“, sagt Kai Henning, Fachanwalt für Insolvenzrecht und Sprecher der Arbeitsgruppe Verbraucherinsolvenz im Deutschen Anwaltsverein (DAV), in dem rund 1500 Rechtsanwälte organisiert sind. Vorbild könnte Großbritannien sein, wo Verbraucherinsolvenzen nach einem Jahr beendet werden.