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Bad Neustadt
Urlaub in der Rhön endet vor Gericht: Die Angeklagten verließen das Hotel, ohne zu zahlen und müssen nun ins Gefängnis
Nicht nur die unbezahlte Hotelrechnung, sondern auch frühere Delikte brachten die Angeklagten in Bedrängnis. Das Urteil ist eindeutig.
Sie hatten die Hotelrechnung in der Rhön nicht bezahlt. Dafür mussten sich eine Frau und ein Mann vor Gericht verantworten.
Foto: David-Wolfgang Ebener (Archivbild)  | Sie hatten die Hotelrechnung in der Rhön nicht bezahlt. Dafür mussten sich eine Frau und ein Mann vor Gericht verantworten.
Eckhard Heise
 |  aktualisiert: 09.11.2024 02:30 Uhr

"Einmal raus aus Bad Neustadt kommen", dachten sich eine Frau und ein Mann wohl und mieteten sich im Frühjahr 2024 in ein Hotel in der Rhön ein. Allerdings verschwanden die beiden nach ein paar Tagen, ohne die Rechnung zu begleichen, weil sie gar nicht die Mittel dafür besaßen. Dafür mussten sie sich nun vor dem Amtsgericht verantworten.

Ihr Kurzurlaub kam die beiden Angeklagten teuer zu stehen. Denn, weil beide sich in der Vergangenheit noch weitere Straftaten geleistet hatten, setzte das Gericht ihre Haftstrafen bei der Urteilsverkündung nicht mehr zur Bewährung aus.

Er habe angenommen, dass ein Verwandter inzwischen die Hotelrechnung in Höhe von etwa 1200 Euro bezahlt hat, äußerte sich der Angeklagte kleinlaut und wenig glaubhaft gegenüber der Vorsitzenden. Er könne sich auch nicht an eine entsprechende Forderung erinnern, die ihm die Staatsanwaltschaft zwischenzeitlich hat zukommen lassen.

Seine Partnerin äußerte sich überhaupt nicht zu dem Vorfall und zuckte lediglich bei der Befragung, ohne aufzublicken, mit der Schulter.

Zwei Fälle von Ladendiebstahl

Auch beim zweiten Tatvorwurf war offensichtlich, dass die beiden sich um ihr Tun wenig Gedanken gemacht hatten. Als sie in einem Supermarkt ohne Personal einen Ladendiebstahl begingen, hatten sie nicht bedacht, dass der komplette Laden mit Kameras überwacht wird. Anhand der Aufnahmen und der Aussage eines Zeugen konnte die Identität des Angeklagten geklärt werden. Durch einen Zufall entdeckte ein Polizist, der mit dem Verfahren betraut war, wenige Zeit später das Fahrzeug des inzwischen Gesuchten, der dann auch in Bad Neustadt gestellt wurde.

Bei einer Hausdurchsuchung fanden sich verschiedene Lebensmittel mit unterschiedlicher Herkunft. Nachgewiesen wurden zwei Vorfälle, bei denen einen Schaden von insgesamt rund 150 Euro entstanden war.

Warum es keine Bewährung gab

Besonders prekär wurden die Vorwürfe für die Angeklagten, weil die Taten in einem Zeitraum geschahen, als beide noch für Verurteilungen in vorausgegangenen Prozessen unter Bewährung standen.

Besonders fatal wurde das für den Mann, weil ihm wegen eines Sexualdelikts bereits eine Haftstrafe von knapp zwei Jahren drohte. Die Richterin sah jetzt keinen Anlass mehr, nochmals einen Freiheitsentzug auszusetzen – obgleich der Angeklagt nach längerer Arbeitslosigkeit gerade eine Anstellung in Aussicht hatte. Das Urteil lautete schließlich auf einen Gefängnisaufenthalt von zwei Jahren und zwei Monaten.

Nicht viel anders erging es der Angeklagten, die ebenfalls schon länger ohne eigenes Einkommen ist. Bei ihr war es aber weniger die Schwere der Anklage als die Vielzahl früherer Delikte von Diebstählen und Betrugstaten, die ihr nun zum Verhängnis wurde. "Wir haben uns nun schon so oft gesehen und ich habe sie immer wieder ermahnt und nochmals eine Chance gegeben, doch damit ist nun Schluss", sagte die Richterin zur Angeklagten und verhängte eine Freiheitsstrafe von acht Monaten, die ebenfalls nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

 
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  • Johannes Metzger
    Da es in Bayern kaum offenen Vollzug gibt, wird der straffällig gewordene Mann wohl in den geschlossenen Vollzug kommen. Dort züchtet das rückständige bayrische Justizsystem seine künftigen Schwerkriminellen erst heran.
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  • Roland Albert
    Leider steht diesem User die Kommentarfunktion auf mainpost.de nicht zur Verfügung. Deshalb werden wir diesen Kommentar nicht veröffentlichen.
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  • Hubert Endres
    Wo leben sie denn ? Respekt der Richterin für ihr Strafmaß. Was zu viel ist , ist zu viel.
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