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Bad Königshofen
Untereßfeld: Antrag auf Änderung des Schulsprengels abgelehnt. Was wird aus dem Neubau der Schule in Bad Königshofen?
Untereßfeld: Die Änderung des Schulsprengels wurde abgelehnt, der Erhöhung der Gebühren für die Turnhalle zugestimmt.
Foto: Regina Vossenkaul | Untereßfeld: Die Änderung des Schulsprengels wurde abgelehnt, der Erhöhung der Gebühren für die Turnhalle zugestimmt.
Regina Vossenkaul
Regina Vossenkaul
 |  aktualisiert: 20.05.2023 02:29 Uhr

Einen Beschluss, der zu erwarten war, fasste der Schulverband Untereßfeld mehrheitlich: Mit 2:4 Stimmen wurde der Antrag der Stadt Bad Königshofen auf zukünftige Änderung des Schulsprengels abgelehnt.

Bürgermeister Michael Custodis wies darauf hin, dass die Gemeinden Trappstadt und Sulzdorf sich bereits für die Beibehaltung der Untereßfelder Schule ausgesprochen haben, auch wenn Bad Königshofen seine Schüler abziehen sollte. Momentan besuchen 89 Schülerinnen und Schüler die Untereßfelder Schule, im nächsten Schuljahr werden es voraussichtlich 81 sein.

Schulverbandsvorsitzende Angelika Götz trug den Sachverhalt zum Antrag vor, den die Stadt gestellt hat. Wie bereits berichtet, plant Bad Königshofen die Errichtung einer neuen Grundschule. Sobald diese bezugsfertig ist, sollen die momentan in der Grundschule Untereßfeld unterrichteten Kinder aus den Stadtteilen Aub, Gabolshausen und Untereßfeld in die neue Schule eingegliedert werden.

Wer muss zustimmen?

Um das durchzuführen, ist die Änderung des Schulsprengels notwendig, so die Auskunft der Regierung von Unterfranken. Wie Götz weiter vortrug, kann laut Gesetz eine Auflösung oder Änderung des Schulsprengels nur im Einverständnis mit den beteiligten Gebietskörperschaften und den Elternbeiräten durchgeführt werden. Das bedeutet, dass nach dem Beschluss des Schulverbandes Untereßfeld auch noch die Gemeinde Sulzdorf an der Lederhecke, der Markt Trappstadt und der Elternbeirat der Grundschule Untereßfeld dem Antrag zustimmen oder ihn ablehnen müssen.

Vor der Abstimmung meinte Bürgermeister Thomas Helbling, man könnte das Wort "befürwortet" im Antrag in "nimmt zur Kenntnis" abändern. Dem Antrag "Der Schulverband Untereßfeld befürwortet (nimmt zur Kenntnis) die beantragte Sprengeländerung, wonach die Grundschüler der Stadtteile Bad Königshofens Untereßfeld, Gabolshausen und Aub mit Fertigstellung der neuen Grundschule in Bad Königshofen aus dem Sprengel der Grundschule Untereßfeld ausgegliedert werden" stimmten nur die zwei Bad Königshöfer Gremiumsmitglieder zu. Die Gemeinde Sulzdorf a.d.L., der Markt Trappstadt und der Elternbeirat werden in ihren nächsten Sitzungen ebenfalls diesen Beschlussvorschlag behandeln.

So viel kostet die Nutzung der Sporthalle

Die Jahresrechnung 2021 wurde örtlich geprüft, es ergaben sich keine Beanstandungen, deshalb konnte die Entlastung erfolgen. Das Gleiche gilt für die Jahresrechnung 2022. Die überörtliche Rechnungsprüfung hat darauf hingewiesen, dass die Benutzungsentgelte für die Untereßfelder Sporthalle, die seit 2015 nicht mehr verändert wurden, den neuen Entwicklungen angepasst werden sollten. Die Nutzung durch die Bad Königshöfer Schulen, Gruppen oder Vereine muss dazu genau festgehalten werden.

Der Schulverband beschloss, die Gebühr für örtliche Sportvereine aus Sulzdorf, Trappstadt und Bad Königshofen von bisher 12 Euro auf 20 Euro anzuheben. Alle anderen Nutzer zahlen statt bisher 15 Euro jetzt 27 Euro pro Stunde.

Aus nicht öffentlichen Sitzungen wurde bekannt gegeben: Die Schulverbandsversammlung beschloss, einer Erhöhung der Beförderungskosten ab 14. März 2022 zuzustimmen. Die Schulverbandsversammlung beauftragte die Verbandsvorsitzende, die Zweckvereinbarung über die Verwaltungskosten mit der VG Bad Königshofen abzuschließen.

 
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  • T. R.
    So geht das in der Politik. Die Formulierung des Antrages ist die halb gewonnene Abstimmung . Müssen nur noch ein paar müde gemeine bzw Stadträte zur falschen Zeit die Hand heben dann ist das Ding durch
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  • Veraltete Benutzerkennung
    Befürworten ist nicht das Gleiche wie zur Kenntnis nehmen. Das ist schon ein arglistiger Versuch, die Leute über den Tisch zu ziehen. Die Beteiligten für so dumm zu halten, lässt schon tief blicken!
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  • M. C.
    Das sollte wohl ein Bauerntrick sein, aber niemand ist darauf reingefallen.
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  • V. S.
    Falls "befürworten" im Antragstext tatsächlich mit "zur Kenntnis nehmen" gleichgesetzt wurde, ist das nicht korrekt und bedarf der Richtigstellung.
    Jeder, der der deutschen Sprache mächtig ist weiß:
    "Befürworten" bedeutet sinngemäß etwas billigen, begrüßen;
    "Zur Kenntnis nehmen" dagegen ist gleichzusetzen mit "Notiz nehmen", "wahrnehmen", "registrieren".
    Ein Antrag kann "befürwortet" werden oder auch nicht. Hierüber kann abgestimmt werden.
    Ein Antrag kann "zur Kenntnis genommen" werden oder auch nicht. Doch darüber kann nicht abgestimmt werden, warum auch?
    Der obige Antrag muss klar formuliert sein! "Befürwortung" Ja oder Nein.
    "Kenntnisnahme" in diesen Antrag einzufügen ist in diesem Kontext irreführend.
    Kein Wischiwaschi!
    Wenn Bgm. Helbling vor der Abstimmung meint, man könnte das Wort "befürwortet" im Antrag in "nimmt zur Kenntnis" abändern, dann ist das betrügerischer Täuschungsversuch.
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