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Schönau
Über das künftige Bürgermeisteramt noch entscheiden
In Schönau an der Brend findet man in der Dorfmitte einen Platz mit einem Brunnen, der dem Thema 'Fasching' gewidmet ist. Die Figuren wurden 2007 von Eva Warmuth geschaffen. Gerade in diesen letzten Fastnachtstagen bekommt der Platz eine besondere Bedeutung.
Foto: Hanns Friedrich | In Schönau an der Brend findet man in der Dorfmitte einen Platz mit einem Brunnen, der dem Thema "Fasching" gewidmet ist. Die Figuren wurden 2007 von Eva Warmuth geschaffen.
Hanns Friedrich
Hanns Friedrich
 |  aktualisiert: 02.03.2025 12:30 Uhr

Von der Förderung und Beratung von Einzelmaßnahmen über die Fortführung der Sanierungsberatung bis hin zu Holzlagerplätzen hatte der Gemeinderat Schönau einiges zu beraten. Bürgermeisterin Sonja Rahm sprach auch die künftige Rechtsstellung im Bürgermeisteramt für die Jahre 2026 bis 2032 an. Dieses Amt ist grundsätzlich ehrenamtlich besetzt. Der Gemeinderat könnte jedoch die berufsmäßige Ausübung bestimmen. Darüber werde im Herbst 2025 entschieden, hieß es in Schönau.

Schnell abgehandelt war der Beschluss über die Annahme von Spenden im Haushaltsjahr 2024. Da ging es um Spenden aus der Bevölkerung für das Freibad Schönau, die Freiwillige Feuerwehr aber auch um eine Baumspende. Sparkasse und Seniorenkreis beteiligten sich an Zuwendungen unter anderem für die Freizeitanlage im Liesbachtal oder auch Kunstprojekte und den Kindergarten. Einstimmig stimmte das Gremium für die Annahme der vorgelegten Spenden im Haushaltsjahr 2024.

Hintergrund waren die Handlungsempfehlungen mit Spenden oder Schenkungen für kommunale oder gemeinnützige Zwecke, sagte Sonja Rahm. Für einen objektiven, unvoreingenommenen Beobachter dürfe nicht der Eindruck entstehen, die Gemeinde ließe sich durch die Zuwendung bei ihrer Aufgabenwahrnehmung beeinflussen.

Die Bürgermeisterin verwies dann auf die Januar Sitzung 2025, bei der sich der Gemeinderat bereits mit den Auflagen aus dem Stabilisierungshilfebescheid 2024 und dem gemeindlichen Haushaltskonsolidierungskonzept befasste. Einstimmig entschied man sich nun für die Umsetzung. Sonja Rahm nannte dann die Fortführung der Sanierungsberatung und des Kommunalen Förderprogramms. Seit 2020 unterstütze man mit Sanierungsberatungen die Grundstückseigentümer. Konkret in den Sanierungsgebieten "Innenbereich Schönau" und "Innenbereich Burgwallbach". Damit soll die Innenentwicklung gezielt gefördert werden.

Darüber hinaus hat der Gemeinderat zur Erhaltung und Gestaltung der charakteristischen Ortsbilder eine Gestaltungssatzung und ein Kommunales Förderprogramm beschlossen. Dazu fließen Mittel aus der Städtebauförderung. Diese Förderung ist bis zum 30. Juni 2025 bewilligt, wobei eine Verlängerung nicht mehr möglich ist. Allerdings könne die geplante städtebauliche Maßnahme "Umgestaltung der neuen Dorfmitte Schönau an der Brend" nicht zeitnah umgesetzt werden, was eine Überleitung in ein neues Förderprogramm derzeit unmöglich macht.

Deshalb sind die Fortführung des kommunalen Förderprogramms und der Gutscheine für eine Sanierungsberatung nur mit gemeindlichen Eigenmitteln möglich. Pro Jahr wurden Eigenmittel in Höhe von rund 15.000 Euro für die beiden Maßnahmen aufgewendet. Dieser Betrag stünde pro Jahr künftig zur Verfügung. Wieder einmal ging es um das Projekt "Scheunenviertel Rhönstraße". Dazu sollen Mittel der Regierung abgeklärt werden. Dies wäre möglich, wenn die Maßnahme bis Mitte 2025 abgeschlossen ist. Auch dies nahm der Gemeinderat zur Kenntnis.

Dann ging es um die Förderung für die Beratung von Einzelmaßnahmen zur Energieeinsparung bei Wohngebäuden. Darauf hatten sich die Mitgliedsgemeinden der Kreuzbergallianz 2022 geeinigt. Seit 2024 ist Schönau ebenfalls dabei. Bei Energieeinsparungen im privaten Bereich soll schnelle und unbürokratische Hilfe geleistet werden. Die Mitgliedsgemeinden kommen für die Kosten des Energieeffizienz-Experten auf. Für das Projekt werden jährlich 2000 Euro Fördermittel zur Verfügung gestellt. Informationen gab es dann zur Errichtung von Holzlagerplätzen. Beide hat das Wasserwirtschaftsamtes abgelehnt. Beide liegen im Bereich von Trinkwasserschutzgebieten. Der Gemeinderat nahm das Schreiben zur Kenntnis und stellte mit 10:2 Stimmen fest, dass bei den Grundstücken kein Alternativstandort möglich ist.

 
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