Lärm am Himmel. Flugzeuggeräusche waren zu hören, auch schon, bevor man etwas sehen konnte. Dann tauchte ein Kampfflugzeug auf, später zwei weitere, die über Bad Neustadt flogen und abdrehten. Kurze Zeit waren nochmals zwei Düsenjäger zu beobachten. Alle Flugzeuge waren gut zu sehen, jagten also recht tief durch die Wolken. Was war los am Donnerstagnachmittag über der Rhön?
Wie ein Sprecher des Luftfahrtamtes der Bundeswehr auf Anfrage dieser Redaktion erklärt, zeigte die Auswertung der Radardaten vier Kampfflugzeuge der Bundeswehr vom Typ Tornado des Luftwaffengeschwaders 31 (TaktLwG 31). Die Flugzeuge seien im Rahmen des täglichen Routine- und Ausbildungsflugbetriebes auch im Bereich Bad Neustadt geflogen. "Zwischen 15.29 und 15.35 Uhr wurde das Stadtgebiet mehrfach überflogen, hierbei betrug die Flughöhe 1178 bis 1734 Meter über Grund", teilt der Sprecher mit. Anschließend seien die Kampfflugzeuge Richtung Nordwesten weiter geflogen, um wieder in Nörvenich zu landen.
In Nörvenich (Nordrhein-Westfalen) nahe Köln befindet sich das Taktische Luftwaffengeschwader 31. Wie die Bundeswehr in einer Pressemitteilung aus dem Jahr 2022 erläutert, fliegt von dort erneut sei Juni des Jahres der Flugzeugtyp Tornado. In Nörvenich hat die Bundeswehr außerdem Eurofighter stationiert. Da am Fliegerhorst des Taktischen Luftwaffengeschwaders 33 in Büchel – der eigentlichen Heimat der Tornados – die Startbahn und Rollwege erneuert würden, sei der Tornado nach mehr als zehn Jahren "in die alte Heimat vor den Toren Kölns zurückgekehrt". Insgesamt seien 25 Tornados und 450 Soldatinnen, Soldaten und zivile Angestellte vorübergehend dort untergebracht.
Tiefer Überflug über der Rhön: Das erklärt die Bundeswehr
War der tiefe Überflug der Tornado-Kampfflugzeuge, die von der Bundeswehr wegen des verstellbaren Flügels auch Klappdrachen genannt werden, normal? "Grundsätzlich ist über dem gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland militärischer Flugbetrieb zulässig", erklärt der Sprecher des Luftfahrtamtes der Bundeswehr gegenüber dieser Redaktion. Dabei sei eine Mindesthöhe für Kampfflugzeuge von 1000 Fuß über Grund einzuhalten, was circa 300 Metern entspräche.
"Diese für den militärischen Tiefflug geltende Mindesthöhe darf nach vorheriger Anmeldung in wenigen, aber unverzichtbaren, festgelegten Ausnahmen auf 500 Fuß (zirka 150 Meter) über Grund reduziert werden", so der Sprecher. Beim Überfliegen von Kampfflugzeugen von Städten mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern gilt eine Mindesthöhe von 2000 Fuß, also zirca 600 Metern, über Grund.
Übungseinsätze unter realen Bedingungen statt im Simulator
Die Erfüllung der Aufgaben der Luftstreitkräfte würde eine fundierte fliegerische Ausbildung und kontinuierliches Üben erfordern, erklärt der Sprecher die Notwendigkeit solcher Flüge. "Daher ist mit Blick auf den Erhalt der Einsatzbereitschaft der Streitkräfte und unter den gegebenen sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen ein Verzicht nicht möglich."
Zwar werden heute bereits große Teile der fliegerischen Ausbildung "ressourcen- und umweltschonend" unter Nutzung von Simulatoren durchgeführt, erklärt die Bundeswehr, die Durchführung von Übungseinsätzen in einem realen Umfeld bleibe "dennoch unumgänglich, um eine kontinuierliche Vorbereitung auf die Landes- und Bündnisverteidigung sowie auf internationale Einsätze zur Krisenbewältigung für die Streitkräfte sicherzustellen".
Zu den Flügen über Bad Neustadt erklärt der Sprecher außerdem: "Nach den uns vorliegenden Daten erfolgten die durchgeführten Flüge unter Beachtung der flugbetrieblichen Bestimmungen."