
Die Planungen der SuedLink-Trasse haben längst nicht solch erbitterten Widerstand erzeugt wie einst die A 71. Da die Kabel im Erdreich verschwinden, bilden sie einen Eingriff in die Landschaft. Wie beurteilen Landwirte und die Naturschutzbehörde die Stromleitung?
Dieter Weisenburger von der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamts sieht die ökologisch bedenklichsten Eingriffe im Bereich des Waldes. Denn die gerodeten Waldbereiche dürfen im Bereich über den Kabelführungen nicht mehr mit Bäumen bepflanzt werden. Die Wurzeln könnten die Leitungen beschädigen. Nach dem derzeitigen Verfahrensstand sind konkrete Forderungen zur Nachbesserungen nicht veranlasst. Waldverluste durch Neuaufforstungen zu kompensieren, sei rechtlich geboten und naturschutzfachlich sinnvoll.
Die Unterbohrung von Talsohlen sei als Eingriff in den Naturhaushalt nie völlig unproblematisch. Die geplante Unterbohrung von Gewässern sei derzeit die technisch Natur-schonendste Art und Weise, solche Leitungen zu verlegen, und deutlich einer offenen Bauweise vorzuziehen, da sie bei der Bauausführung geringere Risiken (zum Beispiel bei einem Ölunfall) für das Gewässer berge.
Das sagen die Landwirte
Die Bedenken der Landwirtschaft sind vor allem grundsätzlicher Natur. Eugen Köhler, Bezirksgeschäftsführer des Bayerischen Bauernverbands, hat gewisses Verständnis für die Notwendigkeit einer Nord-Süd-Verbindung, aber "warum nicht als Freileitung, sondern als zehnmal so teure Erdverlegung". Alle "paar" Hundert Meter ein Mast wäre für die Landwirtschaft verträglicher als die Erdleitung. Zu begrüßen sei lediglich, dass im Bereich Rhön-Grabfeld in vielen Abschnitten die Autobahnnähe gesucht wird, an vielen Stellen rückt sie aber wieder von der Schnellstraße ab und führt dann über landwirtschaftliche Fläche.
Durch Verlegen von Fernwasserleitungen und Kanälen in Anbauflächen habe man zwar Erfahrung mit Einrichtungen, die keine Einflüsse auf die Umwelt haben, nicht aber mit Strom führenden Leitungen, die bis zu 70 Grad warm werden. Die Veränderung der Bodenstruktur würden außerdem unterschiedlich langfristige Folgen nach sich ziehen. Eine einmalige Entschädigung, wie sie jetzt vorgesehen ist, könne daher nicht zufriedenstellend sein, zumal die Höhe noch nicht bekannt sei.
Bei einer Videokonferenz mit rund 30 Teilnehmer aus der Landwirtschaft war am Dienstag kein vehementer Widerstand gegen die Linienführung auszumachen. Einwände können noch bis 19. März auf einem Onlineformular, das auf der Homepage der Netzbetreiber heruntergeladen werden kann, bei der Bundesnetzagentur eingereicht werden.