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Rödelmaier
Streit um Nutzung einer Fläche als öffentlichen Weg in Rödelmaier: Nun soll ein Gericht entscheiden
Der Zaun des Anstoßes: Schon seit Jahren schwelt ein Streit über den verhinderten Durchgang an einem Weg in Rödelmaier.
Foto: Eckhard Heise | Der Zaun des Anstoßes: Schon seit Jahren schwelt ein Streit über den verhinderten Durchgang an einem Weg in Rödelmaier.
Eckhard Heise
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:13 Uhr

Einem Punkt auf der Tagesordnung der Gemeinderatssitzung von Rödelmaier ließ es an Brisanz nicht fehlen. Seit Jahren schon schwelt ein Streit, in dem es um die Nutzung einer Fläche als öffentlichen Weg geht. Jetzt soll versucht werden, einen Schlussstrich unter die Angelegenheit zu ziehen.

Der Streit entzündete sich daran, dass Bürgermeister Michael Pöhnlein vor einigen Jahren begann, die Gehverbindung zwischen Schlosshof und Eichenhäuser Straße herzurichten, um sie als öffentlichen Weg zu nutzen. Allerdings gehört die Grundfläche nur zu einer Hälfte der Gemeinde, zur anderen Hälfte einer Eigentümergemeinschaft.

Zwei der Miteigentümer und Anlieger wehrten sich gegen diese Vorgehensweise und verhindern inzwischen mit Hilfe eines Bauzauns den Durchgang. Bei der Sitzung erwogen die Gemeinderäte nun, über den Rechtsweg die Auseinandersetzung zu klären.

Wurde der Bauzaun in Rödelmaier rechtmäßig aufgestellt?

In erster Linie soll es darum gehen, ob das Aufstellen des Bauzauns legitim war und um die Frage, wie das Streitobjekt als öffentlicher Weg gewidmet werden kann. Die Mandatsträger sind der Ansicht, dass der Zaun gar nicht aufgestellt werden durfte, zumal die Gemeinde den größten Anteil an dem gemeinsamen Eigentum habe und ihr nun der Zugang zu ihrem Besitz verwehrt würde.

Jedoch könne eine Widmung von Privateigentum als öffentlicher Weg nur mit Zustimmung aller Eigentümer erfolgen. Bevor der Rechtsweg beschritten wird, soll erst noch eine Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung eingeholt werden. Außerdem wird der Bürgermeister ermächtigt, einen Anwalt mit der Vertretung der gemeindlichen Interessen zu beauftragen.

Gemeinde sichert sich Vorkaufsrecht an Klostergebäude in Rödelmaier

Erhebliche Bestürzung hat im Dorf die Nachricht von der baldigen Auflösung des Klosters der Karmelitinnen ausgelöst. Für die Gemeinde stellt sich nun die Frage: was passiert mit den Gebäuden und dem Grundstück mitten in der Ortschaft? Bisher seien offensichtlich noch keine Verkaufsabsichten geäußert worden, in diesen Wochen soll es aber noch ein Gespräch mit den wichtigsten Beteiligten geben, berichtete der Bürgermeister.

Ihre schützenden Hände will die Gemeinde Rödelmaier über das Kloster im Dorf legen, indem sie sich bei einer Veräußerung der Immobilie das Vorkaufsrecht sichert.
Foto: Eckhard Heise | Ihre schützenden Hände will die Gemeinde Rödelmaier über das Kloster im Dorf legen, indem sie sich bei einer Veräußerung der Immobilie das Vorkaufsrecht sichert.

Die Gemeinderäte waren nun der Ansicht, dass die städtebauliche Bedeutung für das Dorf dauerhaft erhalten bleiben muss. Dafür benötigt die Gemeinde jedoch eine Zugriffsmöglichkeit auf die Immobilie, die sie sich nun dadurch verschaffte, dass sich das Gremium einstimmig das Vorkaufsrecht auf die Immobilie sicherte.

Kritik an Würdigung der Rechnungsprüfungsstelle

Im weiteren Verlauf sorgte die staatliche Rechnungsprüfungsstelle mit ihrer Würdigung des Haushalts für das Jahr 2024 für einige Irritation im Gremium. Zwar beanstandete die Aufsicht nicht das diesjährige Zahlenwerk, bemängelte jedoch, dass wegen weiterer Kreditaufnahmen in den Jahren ab 2025 der Haushalt dann nicht genehmigungsfähig sei.

Nicolas Harich von der VG Bad Neustadt erklärte, dass Darlehen für die Kanalsanierung an den Dorfstraßen aufgenommen werden müssen. Marius Wolfrom kritisierte die Äußerung über den Haushalt, da ein Verzicht auf eine Kreditaufnahme seiner Ansicht nach die Arbeiten hinauszögern und letztendlich auch verteuern würde. Der VG-Mitarbeiter sagte, dass die Zahlen nicht in Stein gemeißelt seien, weil mögliche Einkünfte nicht berücksichtigt seien.

Ferner gab der Bürgermeister bekannt, dass im vergangenem Jahr etwa 1000 Euro an Spenden an die Gemeinde geflossen sind. Außerdem äußerte die Gemeinde in ihrer Stellungnahme keine Bedenken zur Ausweisung einer etwa zehn Hektar großen Fläche für eine Photovoltaikanlage. Das Vorhaben betrifft die Gemeinde Wülfershausen, südwestlich von der Bebauung. Aus dem nichtöffentlichen Teil gab Pöhnlein bekannt, dass die Gemeinde der Beauftragung der Firma Stiel zur Ausführung von Tiefbauarbeiten innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft zugestimmt hat.

 
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