
Am 1. Juli hat der neue Geschäftsleiter Peter Brust seinen Dienst im Sandberger Rathaus angetreten. In der Gemeinderatssitzung bat ihn Bürgermeisterin Sonja Reubelt, sich dem Gremium und der Öffentlichkeit vorzustellen. Peter Brust (44) kommt aus Nüdlingen. Der Diplom-Finanzwirt war zuvor beim Finanzamt Bad Kissingen als Betriebsprüfer und stellvertretender Geschäftsstellenleiter tätig. Die Tätigkeit im Sandberger Rathaus bezeichnete er als spannend und sehr interessant. Er sei gerne nach Sandberg gekommen und freue sich auf künftige Begegnungen.
Mehrere gute Nachrichten
Mehrere gute Nachrichten hatte die Bürgermeisterin für das Ratsgremium. Das Quartierskonzept mit dem Schwerpunkt "Seniorenpolitik" wird gefördert. Die Gemeinde wird für vier Jahre eine Anschubfinanzierung in Höhe von 80.000 Euro für einen "Kümmerer" bekommen. "Unser Seniorenprogramm kann starten", so Reubelt. Das Konzept verfolgt das Ziel, es älteren Menschen zu ermöglichen, in ihrem vertrauten Wohnumfeld zu bleiben und basiert auf drei Säulen: "Wohnen" "Soziales" sowie "Unterstützung und Pflege".

Die Anwohner der Premicher Straße in Waldberg haben die Möglichkeit, Geld aus den Vorauszahlungen der Straßenausbaubeiträge zurück zu bekommen. Die Straße wurde im Jahr 2015 fertig gestellt und es wurden Vorauszahlungen durch die Gemeinde erhoben. Da die Bescheide vor dem 31. Dezember 2017 ergangen sind, seien sie von der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge nicht betroffen. Die Gemeinde war daher nun verpflichtet, die Endabrechnung zu erstellen und die ergab, dass die Vorauszahlungen so großzügig bemessen waren, dass die Anlieger nun Geld zurück bekommen. Im Laufe der nächsten Woche werden die Bescheide ergehen.
Darüber hinaus haben die Anlieger aber auch noch die Möglichkeit, über den Härteausgleichfonds des Freistaats Bayern Rückerstattungen zu bekommen. Der Antrag muss bis Ende des Jahres direkt an die Regierung von Unterfranken gestellt werden. Die Gemeinde Sandberg wird die Informationen hierzu mit dem oben genannte Bescheid versenden. Ausdrücklich verwies Reubelt auf die Voraussetzung, die zu erfüllen sein: So müsse der Antragsteller noch Eigentümer des betroffenen Grundstücks sein, das Einkommen dürfe nicht über 100.000 Euro liegen und die Beiträge müssen 2.000 Euro übersteigen.
Auf Empfehlung der Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes wurde der Gemeinderatsbeschluss vom 29. Januar 2015 aufgehoben. Der Gemeinderat hatte damals beschlossen, auf die Bauverpflichtung beim Verkauf von Bauplätzen vorübergehende zu verzichten, in der Hoffnung, mehr Bauplätze zu verkaufen. In der Bauverpflichtung heißt es unter anderem, dass der Käufer innerhalb von drei Jahren ein Wohnhaus errichtet und das Grundstück nicht unbebaut weiter verkauft. Dieser Gemeinderatsbeschluss sei lediglich bei einen Kaufvertrag umgesetzt worden, ansonsten enthalten alle Kaufverträge weiterhin eine Bauverpflichtung. Da die Bauverpflichtung kein wesentlicher Faktor der Kaufentscheidung sei und es in der Vergangenheit diesbezüglich nie zu Diskussionen kam, soll der damalige Beschluss aufgehoben werden.
Gebäude der Metzgerei Söder wird abgerissen
Die Gemeinde beabsichtigt, das Gebäude der ehemaligen Metzgerei Söder abzureißen und auf der Fläche Parkplätze anzulegen. Das Vorhaben wird im Rahmen des Bayerischen Dorfentwicklungsprogramms mit Fördermitteln durch das Amt für ländliche Entwicklung umgesetzt. Zunächst muss jedoch eine Planung erstellt werden, hier mussten die Gemeinderäte einer Vereinbarung mit der Teilnehmergemeinschaft Sandberg zustimmen. Die Planungskosten belaufen sich auf 10.900 Euro, der Fördersatz beträgt 83 Prozent, damit verbleibe ein Eigenanteil von 1.780 Euro bei der Gemeinde Sandberg. Die Gemeinderäte stimmten dieser Kostenvereinbarung für die Planung zu. Außerdem gaben sie ihre Zustimmung zum Abriss des Gebäudes.