
Die Sanierung der Günter-Burger-Halle geht Schritt für Schritt voran. Zur Zeit werden die Barrieren abgebaut und die Außenbereiche umgestaltet. Die Vergaben dazu erfolgten in nicht öffentlichen Sitzungen im September. Wobei es sich meist um Nachträge handelt. So erhält die Firma Wentorf-Bulheller aus Bad Königshofen eine Summe von 8100 Euro als Nachtragsauftrag für Zimmer- und Dachdeckerarbeiten. Die Firma Lochner legte ein Nachtragsangebot für das Reinigen und Lackieren der Wetterschenkelbleche an Fenstern und Türen in Höhe von 4500 Euro vor.
Zudem wurden bei Abbrucharbeiten die betonierten Stützen freigelegt. Hierbei wurde schlechter Beton und frei liegende Bewehrung festgestellt. Zur Sicherstellung der Tragfähigkeit und zur Erfüllung des Brandschutzes mussten diese Stützen dringend saniert werden. Die Auftragssumme von 8115 Euro wurden im Nachhinein genehmigt. Die Ausführung erfolgte durch die Firma Freibott aus Großwenkheim. Ähnlich verhielt es sich mit dem Vereinsraum im Untergeschoss. Hier wurde ein Feuchtigkeitsschaden sichtbar. Die Firma Freibott übernahm auch hier die Sanierung, die Kosten beliefen sich auf 3300 Euro.
Strahlungen hat nun eine Grünanlagen-Satzung
Strahlungen hat keine Grünanlagen-Satzung. Dies wurde in der jüngsten Sitzung des Gemeinderates geändert. Bürgermeister Johannes Hümpfner teilte mit, dass eine solche Satzung zwingend notwendig wird, wenn sich unbefugte Personen auf öffentlichen Grünanlagen, Wasseranlagen und sonstigen Anlagen der Gemeinde Strahlungen aufhalten. In der Satzung wird genau definiert, welche Anlagen dies betrifft, wie die Nutzung sein darf und was verboten ist. So ist unter anderem das Zelten, Aufstellen von Wohnwagen oder Nächtigen in den Grünanlagen strikt verboten, auch das Errichten von Feuerstellen ist nicht erlaubt.
Auch das Verhalten mit Hunden wird präzise geregelt, das bedeutet, dass Hunde innerhalb des Gemeindebereiches an einer reißfesten Leine zu führen sind. Flexleinen sind nicht erlaubt. Von Kinderspielplätzen und Friedhöfen sind Hunde fernzuhalten. Ausnahmen gelten für Blindenhunde und Rettungshunde. Außerdem wurde deutlich geregelt, dass der Hundekot durch den Hundeführer oder die Hundeführerin zu beseitigen ist.
Auf Kinderspielplätzen ist die Benutzung der Spielgeräte nur für Kinder bis 14 Jahren gestattet. Der Konsum von Alkohol, Drogen und Zigaretten (Rauchen) ist verboten. Von 22 bis 8 Uhr ist der Aufenthalt auf dem Spielplatz untersagt.
Bei Verstößen kann das Betreten für einen bestimmten Zeitraum untersagt werden
Bei Verstößen gegen die Satzung kann die Gemeinde Strahlungen oder die Polizei Personen vom Platz verweisen und das Betreten für einen bestimmten Zeitraum untersagen. Zuwiderhandlungen gegen diese Satzung werden mit einer Geldbuße von bis zu 2500 Euro geahndet. Dem stimmte das Gremium geschlossen zu.
Außerdem wurde die Aufstellung des Bebauungsplans Zehnt IV beschlossen. Das neue Baugebiet ist im Trennsystem zu entwässern. Dafür sieht das Planungsbüro Kirchner aus Oerlenbach ein Regenrückhaltebecken vor. Für den Standort sind private Grundstücke geeignet. Für diese wurde nun ein Vorkaufsrecht der Gemeinde Strahlungen beschlossen. Dies wird notwendig, um das Baugebiet Zehnt IV zu realisieren.
Der Freistaat Bayern, der Bund und die EU stellen in verschiedenen Städtebauförderungsprogrammen Finanzhilfe für die städtebauliche Erneuerung bereit. Für 2023 und die Jahre 2024 bis 2026 ist der Regierung von Unterfranken eine Bedarfsmitteilung vorzulegen. In Strahlungen sind ab 2023 folgende Maßnahmen vorgesehen: die Sanierung der Günter-Burger-Halle (Gesamtkosten 4,2 Millionen), die Neugestaltung der Randbereiche Hauptstraße (Kosten 412.700 Euro), Reaktivierung Brunnenstube (Kosten 320.000 Euro), Abbruch Hauptstraße (125.000 Euro), Neuordnung Münnerstädter Straße (557.000 Euro), Sanierungsberatung (60.000 Euro), Kommunikationshof (1,1 Millionen Euro). Damit waren die Räte einverstanden.
Strahlungen nimmt an der Dorferneuerung teil. Burglauer nicht.
Der Burgläurer Metzger Norbert Federlein möchte für seine im Nebenerwerb betriebene Wurstherstellung einen Verkaufsautomaten in der Ringstraße 1 in Burglauer aufstellen. Diese Investition ist im Förderprogramm für Kleinstunternehmen förderfähig, wenn ein Fördergebiet einer Dorferneuerung vorhanden ist. "Um einem Bürger aus Burglauer gerne unter die Arme zu greifen", beschloss nun der Strahlunger Gemeinderat das Fördergebiet Strahlungen 6 für eine Maßnahme in Burglauer zu erweitern. Dies schlug das ALE (Amt für ländliche Entwicklung) vor und diesem Vorschlag folgte das Gremium gerne.