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Stockheim
Stockheimer müssen tiefer in die Tasche greifen: Erhöhung der Friedhofs- und Wassergebühren
Die Friedhofsgebühren in Stockheim steigen. Laut Gemeinderatsbeschluss werden diese zum 1. Januar 2025 angepasst.
Foto: Tanja Heier | Die Friedhofsgebühren in Stockheim steigen. Laut Gemeinderatsbeschluss werden diese zum 1. Januar 2025 angepasst.
Tanja Heier
 |  aktualisiert: 14.12.2024 02:33 Uhr

Nachdem die Friedhofsgebührensatzung in Stockheim seit 2011 gültig ist, war es nun höchste Zeit, diese neu zu kalkulieren, wie Bürgermeister Martin Link dem Gemeinderat eröffnete. Aktuell liege man bei einem Kostendeckungsgrad von lediglich 60 Prozent.

Bürgeramtsleiterin Juliane Hergenhan erläuterte Inhalte und Details, welche seitens der Verwaltung ausgearbeitet wurden. Das Gremium hatte mit Beschluss vom September 2024 den Auftrag für Bestatterdienstleistungen auf den gemeindlichen Friedhöfen ab Januar 2025 an das Bestattungsinstitut Suckfüll GmbH (Niederlauer) sowie an das Bestattungsinstitut Bulheller (Bad Neustadt) vergeben.

Weiter wurde die Gebührensatzung an die aktuelle Rechtslage sowie an die Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetages angepasst. Das Ratsgremium beschloss ohne Gegenstimme den Neuerlass der Friedhofsgebührensatzung. Diese tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft.

Anpassung der Grundgebühr

Auch die Neukalkulation der Wassergebühren duldete keinen Aufschub. Die Wasserversorgung sei eine kostenrechnende Einrichtung, deshalb müssen anfallende Kosten voll gedeckt werden, informierte Kämmerin Janine Other in ihrem Sachvortrag. Vergangenes Jahr sei ein Defizit von rund 8000 Euro entstanden, mahnte sie.

Die Anschaffung der Photovoltaikanlage sei ebenfalls zu berücksichtigen und entsprechend einzukalkulieren. Einnahmen aus der Stromgewinnung würden laut Kämmerei bei der Wasserversorgung vereinnahmt. Aufgrund höherer Ausgaben, unter anderen für die Neubeschaffung der Wasserzähler, gestiegene Personalkosten und Investitionen in die Wasserversorgung Stockheims, sei die Erhöhung der Grundgebühr sowie der Verbrauchsgebühr notwendig.

Zudem könne in den kommenden Jahren nicht mit einem Rückgang der Kosten gerechnet werden. Alles werde teurer, die Sonderrücklage sei ebenfalls aufgebraucht, ergänzte Bürgermeister Link. Der Gemeinderat Stockheim genehmigte die Anpassung der Grundgebühr für Zähler bis vier Kubikmeter auf fünf Euro pro Monat (bisher vier Euro) und für Zähler bis zehn Kubikmeter auf 8,50 Euro pro Monat (bisher sieben Euro). Die Verbrauchsgebühr steigt von 1,64 Euro pro Kubikmeter auf 1,86 Euro pro Kubikmeter. Die Anpassung tritt zum 1. April 2025 in Kraft.

Interesse am Gemeindewappen

Siegfried Heinze aus Nordwalde hatte per Mail Kontakt zur Gemeinde Stockheim aufgenommen. Er bat um Erlaubnis, das Gemeindewappen im Rahmen einer Wappenpräsentation auf seiner Internetseite darzustellen. Seit Jahren beschäftige er sich damit, eine Sammlung kommunaler Wappen Deutschlands zusammenzustellen. Inzwischen kamen über 11.000 Gemeinden dieser Bitte nach.

Mit der Präsentation verbinde er keinerlei gewerbliche oder kommerzielle Absicht. Vielmehr solle diese der Information über die Wappenlandschaft deutscher Kommunen sowie der Vermittlung von umfassendem Wissen zu verschiedenen Wappen und ihrer Geschichte und damit einem Bildungszweck dienen, erklärte der Antragsteller.

Aus den Reihen des Gremiums kam der Einwand, ob es gut sei, einem Fremden die Nutzung unentgeltlich zu überlassen. Martin Link plädierte dafür, er sah dies als kostenlose Werbung für Stockheim. Auch die Nachbarkommune Ostheim ist bereits vertreten. Nach kurzer Debatte wurde dem Antrag mehrheitlich stattgegeben, Siegfried Heinze darf das Gemeindewappen bis auf Widerruf veröffentlichen.

Aus nichtöffentlicher Sitzung gab Martin Link bekannt, dass der Neubeschaffung eines Salzstreuers für den Bauhof zur Durchführung des Räum- und Winterdienstes zugestimmt wurde. Der Auftrag ging an die Firma Müller Landtechnik zum Angebotspreis von 20.100 Euro brutto.

 
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