
Weihnachten wird gerne mit Kinderlachen verknüpft. Bei den Scheidungskindern, die mit Eltern in einer gescheiterten Paarbeziehung feiern müssen, ist das aber nicht immer garantiert, sondern hängt davon ab, wie die Beziehung endete.
Im Landkreis Rhön-Grabfeld sind es bei den 118 der bis Ende 2023 insgesamt geschiedenen Ehen in 68 Fällen Paare mit zusammengerechnet 112 minderjährigen Kinder, die ein Weihnachten nach dem Scheitern der ehelichen Beziehung hinter sich haben. Bei den Scheidungsverfahren an sich gibt es im Landkreis, verglichen mit dem 2022, eine Zunahme um 8 zu vermelden. Landesweit sanken in Bayern die Scheidungsfälle um 563 auf 19.727.
Beratungsangebot für Betroffene
Statistisch fasst die Regionaldatenbank Genesis die Lage so zusammen: 50 Paare gingen 2023 in Rhön-Grabfeld auseinander, ohne minderjährige Kinder zu haben (Vorjahr: 54). In solchen Fällen lässt sich das früher gemeinsame Leben zwischen den beiden Beteiligten vergleichsweise einfach auseinanderdividieren.

Aber in den übrigen 68 Ex-Ehen waren mehr als zwei Familienmitglieder betroffen: 29 Paare hatten ein minderjähriges Kind; 39 waren Eltern von zwei Kindern oder sogar von mehr in dieser Altersgruppe, in der es ohne Erziehungsberechtigten nicht geht.
Dass für die in Rhön-Grabfeld betroffenen 112 Scheidungskinder (Vorjahr: 101) das Leben nicht mehr so einfach ist, zeigt das breite Beratungsangebot für Betroffene und die Forschung, die sich mit der Frage beschäftigt, was aus Scheidungskindern wird.
Dauerstreitende Eltern beeinflussen den weiteren Lebensweg
Ergebnis: Die Trennung beeinflusst den weiteren Lebensweg, was nicht überraschend ist. Aber sich deswegen nicht zu trennen, wenn's nicht mehr funktioniert, ist auch keine Lösung. Dauerstreitende Eltern beeinflussen den weiteren Lebensweg auch, und nicht unbedingt positiv.
Deutschlandweit gingen im Jahr 2023 laut Statistischem Bundesamt 129.008 Ehen endgültig in die Brüche. Das waren 8.345 oder 6,47 Prozent weniger als 2022, als es 137.353 Scheidungen gewesen waren. Scheidungskinder gingen daraus insgesamt 109.561 hervor: Das waren deutlich weniger als im Vorjahr mit 115.843 und ist ein Minus um 6.282 Scheidungskinder oder -5,73 Prozent.
Und wen drängt's mehr, ade zur Ehe zu sagen? Bei 88,9 Prozent der Ehescheidungen wurde der Scheidungsantrag mit Zustimmung des Ehegatten oder der Ehegattin gestellt. In den meisten Fällen war aber die Frau die treibende Kraft. Bei 6,9 Prozent wurde der Antrag von beiden Ehepartnern zusammen eingereicht. Bei den anderen 4,2 Prozent stimmten der Ehegatte oder die Ehegattin dem gestellten Antrag nicht zu.