Die Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets vor einem Jahr war kein Glanzstück: Zuviel blieb anfangs unklar oder widersprach sich in den Ausführungsanweisungen der Landessozialministerien. Durch das Abwälzen der Problematik auf die Leistungsträger, die kreisfreien Städte und Landkreise, kann es vorkommen, dass betroffene Familien sich in einem Landkreis an eine einzige Stelle wenden können, in einem anderen nicht. Ob für sie das Jobcenter, die Familienkassen, das Bürgerbüro oder das Landratsamt zuständig ist, müssen sie dabei oft selbst herausfinden.
Rhön-Grabfeld ist da mit seiner einzigen Anlaufstelle bei der Bildungs-Service-Stelle einen klugen Weg gegangen. Dorthin können sich alle Anspruchsberechtigten wenden, sie werden beraten von einer kompetenten, geschulten Mitarbeiterin. Bettina Griebel-Schmitt nimmt sich Zeit für die Ratsuchenden. Auch mir erklärte sie die Schlingen des Gesetzespakets mit großer Geduld. Dabei wurde klar: In Bad Neustadt ist man einerseits für die Anspruchsberechtigten da, andererseits werden Steuergelder erst nach gewissenhafter Prüfung vergeben.
Eine Frage jedoch kann nur der Gesetzgeber beantworten: Warum werden Kinder aus ärmeren und bildungsferneren Familien erst durch Nachhilfe gefördert, wenn ihre Versetzung in die nächste Klassenstufe gefährdet ist? Ist es da nicht schon zu spät für echte Bildungsförderung? Warum hat man sich nicht die Mühe gemacht nachzudenken, wie man auch ihnen zu schulischen Erfolgen, zu guten Noten und einem besseren Schulabschluss verhelfen kann? Gezielte Bildungsförderung bleibt so nur den Lehrern überlassen.