Warum sollen wir über einen Antrag auf Baugenehmigung abstimmen, wenn wir eigentlich als Stadtrat kein Mitspracherecht haben? Diese Frage bezog sich auf das Vorhaben zum geplanten Neubau eines Telekommunikations-Schleuderbetonmastes auf der Zufahrtsfläche der Biogasanlage und sorgte für Unmut im Gremium.
Ergänzend zum Sachvortrag hatte Bürgermeister Steffen Malzer zuvor erklärt, dass dies ein privilegiertes Bauvorhaben sei, das der Stadtrat schlussendlich nicht in der Hand habe (Stichwort Bundesrecht). Insofern war er der Meinung, man solle das gemeindliche Einvernehmen als reine Formalie erteilen.
Die Mehrheit der Mandatsträger sah das anders. Privilegierte Bauvorhaben sind Bauvorhaben, die auch im Außenbereich, also den Flächen, für die kein Bebauungsplan besteht, zulässig sind. Letztlich werde eine solche Entscheidung durch die Bauaufsichtsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde getroffen, nahm das Stadtoberhaupt den Faden erneut auf.
45 Meter hoch
Die Ablehnung eines Antrags zur Errichtung einer Mobilfunkanlage sei ein Verwaltungsakt und sorge auf jeden Fall für Verzögerung des Verfahrens, fügte VG-Geschäftsstellenleiter Marc Huter an.
Durch den Einwand von Ralf Diepholtz kam eine rege Diskussion auf. Der Sozialdemokrat wollte wissen, wie sich genannte Anlage ins Gelände einfüge – immerhin sei der Mast 45 Meter hoch. Sein Statement: "Ich glaube, dass es seitens der Bevölkerung nicht gut ankommt."
Auch Bettina Graumann war dagegen, zumal die Gestaltung der Außenanlage entgegen früherer Versprechungen immer noch zu wünschen übrig lasse.
Karina Dietz fragte, warum solch ein Punkt überhaupt auf der Tagesordnung stehe, wenn sie als Stadträtin genaugenommen gar kein Mitspracherecht habe? Obwohl seitens der Stadt Ostheim keinerlei Einwände bestanden, stimmten die Volksvertreter nach intensiver Debatte mehrheitlich (zehn zu drei Stimmen) dagegen. Ob am Gelände der Biogasanlage, wo derzeit ein Probemast installiert wurde, künftig ein 45 Meter hoher Mobilfunkmast in die Höhe ragen wird, bleibt also abzuwarten.
Geld für die Sportförderung
Für das Jahr 2022 leistet die Stadt Ostheim Zahlungen aus dem Sportförderprogramm an folgende Vereine: Die DLRG erhält 1470 Euro, die Wasserwacht 380 Euro, die Rheuma-Liga 1590 Euro, der TSV Ostheim 4470 Euro, der SC Ostheim 2640 Euro und die Behinderten- und Rehasportgemeinschaft Ostheim-Mellrichstadt bekommt 460 Euro. Der Umstand, dass zwei Anträge verspätet eingingen, war bei der Entscheidung ohne Belang. Somit geht niemand leer aus.