Die Grundsteuerreform ist in aller Munde. Landauf und landab beraten Stadt- und Gemeinderatsgremien über die Anpassung der Hebesätze. So auch in der Stadtratssitzung in Ostheim. Hierzu begrüßte Bürgermeister Steffen Malzer den neuen Geschäftsstellenleiter und Kämmerer der Verwaltungsgemeinschaft Ostheim, Philipp Scholz.
In Ostheim wurden die Hebesätze immer wieder angepasst. In diesem Jahr erst wurde die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) von 410 Prozent auf 550 Prozent angehoben. Dies soll vor allem in den Wegebau in der Land- und Forstwirtschaft einfließen.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt aktuell bei 410 Prozent. Bürgermeister Malzer machte deutlich, dass die Grundsteuer vor allem in die Infrastruktur wie Straßenbau, aber auch in Kindergärten einfließt. Der Bayerische Gemeindetag empfiehlt, die Grundsteuer aufkommensneutral anzusetzen, das heißt, dass die Einnahmen ähnlich hoch bleiben wie in den Vorjahren.
Beispielaufstellung für Einfamilienhäuser sowie Gewerbetreibende
Vorab erstellte die VG eine Beispielaufstellung über die Grundsteuerbeträge für Einfamilienhäuser sowie Gewerbetreibende. Kurioserweise sei hier aufgefallen, dass es Grundstücke gibt, die zwar bereits bebaut sind, diese jedoch weiterhin als unbebautes Grundstück veranlagt wurden. Durch die Grundsteuer werde dies jedoch bereinigt, erklärte der Bürgermeister. Für Besitzer von Grundstücken mit Einfamilienhäusern werde die Gebührenerhöhung überschaubar sein. Gewerbetreibende mit viel Flächen müssten teilweise tiefer in die Tasche greifen.
Julian Lörzel merkte an, dass die Straßen in Ostheim weiterhin instandgehalten werden müssten. Die Grundsteuer B mache es möglich, diese zu erhalten. Dem stimmte auch Karina Dietz zu. Wenn die Grundsteuer erhöht werde, dann müsse der Bürger sehen, dass sich etwas tue und das Geld für die Straßen genutzt werde, befand sie. Bürgermeister Malzer erklärte, dies sei so vorgesehen. Einstimmig wurde beschlossen, die Grundsteuer A auf 350 Prozent sowie die Grundsteuer B auf 300 Prozent festzusetzen. Gegebenenfalls müsste der Hebesatz in den nächsten Jahren nochmals bereinigt werden.
Änderung der Gestaltungssatzung für den Bereich der Ostheimer Altstadt
Für reichlich Diskussion sorgte der Tagesordnungspunkt zur Änderung der im Jahr 2022 erlassenen Gestaltungssatzung für den Bereich der Ostheimer Altstadt. Diese war teilweise widersprüchlich, da hier unter anderem der Einbau von Kunststofffenstern erlaubt wurde. Denkmalschutzrechtlich ist dies jedoch nicht vorgesehen. Hierzu waren Jarah Urak vom Landesamt für Denkmalpflege, Rebecca Lingerfelt vom Landkreis Rhön-Grabfeld sowie Olaf Sippach, Sachbearbeiter der Unteren Denkmalschutzbehörde geladen.
Urak erklärte, dass die Änderung notwendig sei, um die Formulierungen klarer zu gestalten. Letztendlich habe bei der Sanierung von Einzeldenkmälern sowie historischen Gebäuden im Ensemble das Denkmalschutzamt das letzte Wort. In einem Beispiel erklärte Lingerfelt, dass bei einer geplanten Sanierung bereits die Kunststofffenster bestellt waren, bei einem Vororttermin dies jedoch wieder rückgängig gemacht werden musste. Urak erläuterte des Weiteren, weshalb die Denkmalpflege unter anderem auf den Einbau von Holzfenstern oder die Verwendung von Tonziegeln Wert lege.
Außerdem fügte sie hinzu, dass von der Denkmalschutzbehörde entsprechende Zuschüsse für eine Sanierung gegeben werden. Bei Sanierungen in der Vergangenheit sind teilweise die Aspekte des Denkmalschutzes nicht berücksichtigt worden. Mit der Änderung der Gestaltungssatzung könne man allerdings nicht alle Bausünden aus der Vergangenheit aufheben, meinte sie. Mit drei Gegenstimmen wurde die Änderung beschlossen.
Sachstand der Sanierung der Markthalle und des Schlösschens
Zum Sachstand der Sanierung der Markthalle und des Schlösschens gab Architekt Dominik Wukowojac Auskunft. Nach der Sanierung soll sich die Markthalle zu einem Veranstaltungs- und Kulturzentrum entwickeln, welches auch von den Bürgern für Feste oder Hochzeiten genutzt wird. Wukowojac ging kurz auf die geplante Aufteilung der Markthalle ein. Im Dachgeschoss wird ein Stuhllager entstehen, die neue Elektroverteilung wird in einem angrenzenden Nebenraum untergebracht. Außerdem ist ein Windfang am Eingang sowie ein Raucherbereich vorsehen. Im neuen Servicepoint im Schlösschen wird es zwei Toiletten geben, eine davon barrierefrei. Zudem soll hier ein Ausschankraum entstehen.
In den vergangenen Jahren sind in der hessischen und thüringischen Rhön sowie im Landkreis Bad Kissingen durch ein LEADER-Förderprojekt mehrere erste Himmelschauplätze entstanden. Nun sind auch in Rhön-Grabfeld drei solcher Schauplätze vorgesehen, einer davon in Ostheim an der Lichtenburg. Die Einrichtung wird rund 26.000 Euro kosten. Nach Abzug der Förderung verbleibt ein Anteil der Stadt von rund 11.000 Euro. Die Lichtenburggemeinde-Rhönklubzweigverein Ostheim wird die Kosten für eine Liegebank übernehmen. Diese hat auch zugesagt, sich zukünftig um die Pflege des Platzes zu kümmern.