Des Öfteren müssen sich Polizeibeamte schon mit höchst seltsamen Delikten auseinandersetzen. So vermeldet der vom Wochenende Polizeibericht wieder einen ungewöhnlichen Vorfall, den man vielleicht noch aus alten Agentenfilmen kennt, aber heutzutage auf Bad Neustadts Straßen so nicht erwartet hätte.
So erhielt die Bad Neustädter Polizei am Freitagnachmittag einen Hinweis, dass ein 35-Jähriger im „Besitz eines verbotenen Gegenstandes“ sei, wie es in ihrem Bericht heißt. Die entsprechende Person trafen die Beamten dann tatsächlich in der Meininger Straße an und kontrollierten sie.
Tatsächlich hatte der Mann einen Spazierstock dabei, der sich schließlich als getarnte Stichwaffe entpuppte. Die metallene Gehspitze des Stockes lässt sich herausschrauben, und an der anderen Seite befindet sich eine Messerklinge. Diese kann dann ebenfalls über das Gewinde mit dem Stab verbunden werden, sodass eine gefährliche Stichwaffe mit einer Gesamtlänge von etwa 1,70 Meter Länge entsteht.
Der Besitz von Waffen, die als andere Gegenstände „getarnt“ sind, ist aber verboten, heißt es im Polizeibericht. Gegen den 35-jährigen Mann wurde ein daher Verfahren wegen verbotenen Waffenbesitzes eingeleitet.
Da er zudem sichtlich betrunken und auch noch aufgebracht war, musste er von den Beamten zur Verhütung weiterer Straftaten zunächst einmal in Gewahrsam genommen werden.