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Bad Neustadt
"Schwachsinn" oder Straftat: Das ist die Frage vor dem Gericht
Ein Mann antwortete auf Behördenbriefe mit abstrusen Schreiben und Zahlungsaufforderungen (Symbolbild). Nun musste er sich wegen Nötigung und Erpressung vor dem Bad Neustädter Amtsgericht verantworten.
Foto: Carsten Rehder, dpa | Ein Mann antwortete auf Behördenbriefe mit abstrusen Schreiben und Zahlungsaufforderungen (Symbolbild). Nun musste er sich wegen Nötigung und Erpressung vor dem Bad Neustädter Amtsgericht verantworten.
Eckhard Heise
 |  aktualisiert: 08.02.2024 16:31 Uhr

Der Umstand, dass zu einer Verhandlung am Amtsgericht Bad Neustadt der Angeklagte von der Polizei vorgeführt wurde, deutete an, dass die Hauptperson des Verfahrens ein nicht ganz unbescholtener Mitbürger sein dürfte. Die dann folgenden Ereignisse im Sitzungssaal bestätigten diese Annahme auch.

Schon die Antwort auf die Frage nach den Personalien und der Staatsbürgerschaft ließ aufhorchen, denn der Rhön-Grabfelder stellte sich als "anerkannter Bayer" vor. Das war dann auch schon alles, was er im Gerichtssaal von sich gab - wo es im Grunde eigentlich gar nicht zu einer Verhandlung kam. Vielmehr bestand der weitere Ablauf vor allem aus einem juristischem Zwiegespräch zwischen Anwalt und Staatsanwaltschaft.

Antworten auf Behördenbriefe waren abstrus

Der Vertreter der Anklage hatte zunächst die Vorwürfe vorgetragen, die sich auf 15 Fälle von Erpressung und versuchter Nötigung summierten. Die Vorgänge, die zu dieser Litanei an Anklagepunkten führten, verliefen alle in etwa nach dem gleichen Schema. Der ehemalige Staatsbedienstete, der ohnehin einen regen Schriftverkehr mit verschiedenen Institutionen führen soll, antwortete auf Behördenbriefe, in denen es um Zahlungsaufforderungen, Pfändungsankündigungen und Mahnungen ging, stets in einem unverständlichen juristischen Fachjargon.

Meist mündeten die Mitteilungen in diffusen Andeutungen, in denen er die Adressaten mit Entschädigungen bis in dreistelliger Millionenhöhe "belegt". Das Geld soll nach der Auszahlung an unterschiedliche chinesische, russische, amerikanische und vatikanische  Organisationen weitergeleitet werden. Die Briefe und Faxe gingen an den bayerischen Innenminister, den Wirtschaftsminister, Landrat Thomas Habermann, hiesige Gerichte und weitere Behördenvertreter.

Anwalt bezeichnet die Briefinhalte als Schwachsinn

"Das ist doch alles nur Schwachsinn", bezeichnete der Anwalt die Briefinhalte, für die sein Mandant verantwortlich war. Der Staatsanwalt solle ihm deshalb erklären, wie er dazu käme, aus diesen absonderlichen Äußerungen den Versuch einer Nötigung und Erpressung zu konstruieren.

Im gleichen Atemzug warf er dem Staatsanwalt vor, dass es ihm um die "Gesinnung" seines Mandanten gehe und nicht um die Inhalte der Briefe. Unverständlich sei ihm auch, dass der Staatsanwalt einen Verzicht auf eine Anklage mit dem Hinweis abgelehnt habe, dass eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung im Raume stehe. Der Verteidiger stellte daher einen Antrag in Aussicht, die gesamten Briefe verlesen zu lassen, was Gericht und Staatsanwaltschaft allerdings mit Blick auf die zahlreichen Ordner entsetzt abzuwiegeln versuchten.

Auch die Richterin habe im Vorfeld zu einer Einstellung des Verfahrens tendiert, wie sie selbst während der Verhandlung einräumte. Ein entsprechendes Angebot soll an die  Staatsanwaltschaft gegangen, jedoch abgelehnt worden sein. Der Anklagevertreter beharrte auch während der Verhandlung auf sein Vorgehen, zumal noch weitere Vorgänge im Raum stehen und ähnliche Briefe sogar noch aus der Haft heraus geschrieben worden sein sollen. Letztendlich verständigten sich die beteiligten Parteien auf die Aussetzung des Verfahrens. Bei einer weiteren Verhandlung vor einem Schöffengericht sollen dann die noch nicht behandelten Vorwürfe einbezogen werden.    

 
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  • M. S.
    Zitat Anwalt: "Das ist doch alles nur Schwachsinn", bezeichnete der Anwalt die Briefinhalte, für die sein Mandant verantwortlich war."

    Hoffentlich bekommt der Verteidiger nicht auch zukünftig ebenfalls Post von seinem Mandanten nachdem er diesen "Schwachsinn" untertellt hat.
    Bestimmt toll und auch bezeichnend wenn man als Angeklagter von seinem Verteitiger "Schwachsinn" attestiert bekommt. :D
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  • G. Z.
    Aber wenns doch die Wahrheit ist! Wären die Briefe an Privatleute, "normale" Menschen gerichtet gewesen und nicht an Juristen oder "an den bayerischen Innenminister, den Wirtschaftsminister, Landrat Habermann, hiesige Gerichte und weitere Behördenvertreter", dann wäre das schon mal wurscht und egal. Ich stelle mal die Behauptung auf, dass sich weder unserer Landrat und auch der bayerische Innenminister, beides studierte Juristen mit zweitem Staatsexamen von "...diffusen Andeutungen, in denen er die Adressaten mit Entschädigungen bis in dreistelliger Millionenhöhe "belegt". Das Geld soll nach der Auszahlung an unterschiedliche chinesische, russische, amerikanische und vatikanische Organisationen weitergeleitet werden...." sich weder in strafrechtlich relevanter Weise genötigt oder erpresst gesehen haben. Wäre mal schön zu wissen, wer da tatsächlich Strafanzeige gestellt hat und ob hier nicht vielleicht ein gerüttelt Maß an vorauseilenden Gehorsam, die Justiz angetrieben haben könnte.
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  • G. Z.
    Der Vorwurf des Verteidigers, eines Juristen, am Amtsgericht in Bad Neustadt werde "Gesinnung"strafrecht angewandt, ist natürlich ein gewaltiger Vorwurf. Zeigt aber, dass die örtlich zuständige Staatsanwaltschaft und leider auch unsere unterste Justizebene -wie aus der letzten Verurteilung eines "spinnerten" aber friedfertigen "Reichsbürgers" zu vermuten ist- sich diesem Vorwurf stelle müssen. Zugegeben, wir haben Corona; in diesen Zeiten gibts anscheinend kaum andere Straftaten, Schlägereien, Einbrüche. Man könnte meinen, dass Staatsanwaltschaft und Gerichte nicht ausgelastet sind. Wenn Mönche sich auf Gewissensnotstand berufen dürfen, dann doch auch friedfertige Spinner, die meinen im falschen "Reichs"-Staat zu leben. Zumindest sollten vor jedem Verfahren eine psychologische Untersuchung in Sachen Geistes-u Gewissenszustand Pflicht sein. Nicht dass sich jemand dem Vorwurf machen lassen muss: "Sein Gewissen war rein, er benutzte es nie"
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