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Schönau: Vordringliches Ziel ist der Erhalt des Ortsbildes
Die Arbeiten der Fußgänger- und Radfahrerbrücke über die Brend am Kollertshof sind derzeit in vollem Gange. Nach weitgehendem Abschluss der Arbeiten an den Brückenfundamenten kann in den nächsten Tagen das Brückeenelement per Kran eingesetzt werden.
Foto: Manfred Zirkelbach | Die Arbeiten der Fußgänger- und Radfahrerbrücke über die Brend am Kollertshof sind derzeit in vollem Gange. Nach weitgehendem Abschluss der Arbeiten an den Brückenfundamenten kann in den nächsten Tagen das ...
Manfred Zirkelbach
 |  aktualisiert: 22.09.2019 02:10 Uhr

Durch die förmliche Festlegung der Sanierungsgebiete in den Innenbereichen von Schönau und Burgwallbach sowie dem Erlass der entsprechenden Satzung hierzu hat der Gemeinderat nun den Weg für weitgehende Investitionsmaßnahmen in den kommenden Jahren freigemacht. Hierzu wurden in der letzten Gemeinderatssitzung die Stellungnahmen und Anregungen der Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis genommen. Weitestgehend waren die dabei vorgestellten Maßnahmen positiv aufgenommen worden.

In der Satzung werden die Sanierungsgebiete in Schönau mit einer Fläche von rund 33 Hektar und in Burgwallbach mit 10 Hektar festgesetzt. Hierzu gehören die vom Architekturbüro arc.grün aus Kitzingen erstellten Lagepläne. Die Sanierungsmaßnahmen werden demnach in einem vereinfachten Verfahren durchgeführt und zeitlich auf 15 Jahre befristet. Durch Beschluss des Gemeinderates kann die Frist bei Bedarf allerdings verlängert werden. Mit der Satzung sind auch die Sanierungsziele ausführlich beschrieben. Vordringliches Ziel bleibe der Erhalt des Ortsbildes, machte Bürgermeister Rudi Zehe deutlich, dazu gehöre vor allem die Anpassung der Ortsstruktur, eine zeitgemäße Instandsetzung und Modernisierung, gezielte Entkernung mit Abbrüchen und Neubauten von Haupt- und Nebengebäuden, aber auch die gestalterische Aufwertung der öffentlichen Bereiche.

Künftige Entwicklung positiv beeinflussen

Über das nun abgeschlossene Städtebauliche Konzept hinaus soll im Rahmen einer Gestaltungssatzung und eines Gestaltungshandbuches die künftige Entwicklung positiv beeinflusst werden. Dazu beabsichtige die Gemeinde ergänzend zur Satzung die Auflage eines kommunalen Förderprogramms. Hierdurch würden auch Zuschüsse durch die Gemeinde möglich, welche allerdings von der finanziellen Leistungsfähigkeit abhängig seien. Ein Sanierungsberater werde bei Bedarf den Bauherren zur Seite gestellt, dessen Leistungen seien kostenfrei.

Aus nichtöffentlichen Sitzungen gab der Bürgermeister bekannt, dass die Katholischen Kirchenstiftungen in Burgwallbach als auch in Schönau die Übereignung der kircheneigenen Friedhöfe an die Gemeinde beantragt haben. In Burgwallbach handelt es sich demnach um eine Fläche von 2533 und in Schönau um 3532 Quadratmeter. Der Preis wurde symbolisch auf einen Euro festgesetzt, die Notar- und Vermessungskosten werden anteilig von den Kirchenverwaltungen und der Gemeinde getragen.

Baugebiet „Klosterpfad“

Für das Baugebiet „Klosterpfad“ wurde der Bürgermeister ermächtigt, die Planungsleistungen für die Neubeantragung der wasserrechtlichen Erlaubnis zu vergeben. Das Büro Alka wurde mit der Erstellung der Unterlagen beauftragt. Diese war bis zum 31.12.2019 befristet und musste deshalb nunmehr neu beantragt werden.

Im Haushaltsplan der Gemeinde für das laufende Jahr sind Kreditaufnahmen in Höhe von 3,16 Millionen Euro vorgesehen. Diese sind erforderlich für die laufenden Baumaßnahmen Waldstraße und Wiesenweg. Bedingt durch den planmäßigen Baufortschritt und den damit einhergehenden Zahlungsverpflichtungen mussten zwei Kredite aufgenommen werden und zwar zunächst über den Betrag von 779 000 Euro mit einem Zinssatz von 0,66 Prozent. Der zweite Kredit umfasst 801 000 Euro und wird mit 0,01 Prozent verzinst. Die Auszahlung für beide Kredite ist bereits erfolgt.

Fremdwassersanierung im Bereich Wiesenweg

Zur Fremdwassersanierung im Bereich Wiesenweg gab der Bürgermeister bekannt, dass die Vortriebsarbeiten abgeschlossen werden konnten und die Vorflutanbindung am Wiesenweg ebenfalls zum größten Teil hergestellt ist. Derzeit werden die hierzu beanspruchten Grundstücke wiederhergestellt. In der Sitzung vom 21. Mai hat der Gemeinderat zwei Nachtragsangebote für die Maßnahme Wiesenweg genehmigt. Darüber hinaus wurde auch eine Honoraranpassung für Bauleitung und Bauüberwachung genehmigt. Inzwischen wurden auch zwei weitere Nachtragsangebote vorgelegt. Nach fachtechnischer Prüfung durch das Büro Köhl aus Würzburg sind hierbei Forderungen für das Angebot Nr. 3 von rund 76 000 Euro berechtigt, für das Angebot Nr. 4 wurden 29 000 Euro nach rechnerischer Prüfung anerkannt. Der Gemeinderat hat die Aufträge für beide Angebote erteilt. Die Abrechnung erfolgt nach Aufmaß zu den anerkannten Einheitspreisen. Zur weiteren Fortdauer der Sperrung der Burgwallbacher Straße gab der Bürgermeister bekannt, dass diese voraussichtlich noch bis Anfang November andauern wird.

Die Rad- und Fußgängerbrücke über die Brend am Kollertshof, welche im Zuge des Radwegelückenschlusses zum Burgwallbacher Badesee derzeit erstellt wird, kann noch in diesem Jahr fertig gestellt werden. Mit der offiziellen Eröffnung des Radweges will die Gemeinde allerdings noch bis zum Frühjahr warten und dann mit einer Fahrradtour und einem Fest den Lückenschluss gebührend feiern.

 
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