
Bleibt der schiefste Turm der Welt auf der Geba nur eine schräge Idee? Kommt das Erlebnisprojekt in der thüringischen Rhön schon zu Fall, noch bevor der Spatenstich angesetzt ist? Ein erster Schritt dazu könnte das Bürgerbegehren sein, welches das Landratamt Schmalkalden-Meiningen mit Bescheid Ende vergangener Woche erlassen hat. Die Unterschriftensammlung beginnt am Montag, 3. März. Mit dem Ziel, einen Bürgerentscheid herbeizuführen. Der wird dann Aufschluss darüber geben, ob auf der Hohen Geba ein Aussichts- und Erlebnisturm samt Umlaufbahn gebaut werden kann oder nicht. Immerhin steht ein Investitionsvolumen von mehr als 14 Millionen Euro im Raum.
Für die Initiatoren des Bürgerbegehrens, Bernd Kraus (Rhönblick) als Antragssteller und die Mitunterzeichner Gabriele Bruchlos (Rippershausen) und Karl-Jürgen Amthor (Meiningen), ist das Tourismusprojekt eher ein Windei, sie lehnen es entschieden ab. Ganz anders sieht das Landrat Peter Heimrich, der zu den engagierten Verfechtern des Projekts zählt. Dennoch: Der Antrag sei formell und inhaltlich zulässig, bestätigte der Kreischef in Meiningen. Wie es im Bericht von Freies Wort/Meininger Tageblatt heißt, sieht Heimrich einem möglichen Bürgerentscheid positiv entgegen. „Bei einem solch herausragenden Projekt ist so eine basisdemokratische Legitimation gut und wichtig.“ Schließlich sei die Entscheidung des Bürgerentscheids für den Kreistag maßgeblich.
Landrat Heimrich begründet seinen Optimismus für dieses Leuchtturm-Projekt in der thüringischen Rhön mit den Erfahrungen und Meinungsäußerungen der vergangenen Wochen. Es habe viele positive Rückmeldungen von Bürgern aus der Region, von Touristikern und Gastronomen sowie von vielen Kommunalpolitikern gegeben. Und mit weiteren zahlreichen Informationsveranstaltungen soll gewährleistet werden, dass alle Landkreis-Bürger die Chance haben, sich über das Projekt aus erster Hand zu informieren, um dann beim Bürgerentscheid abzustimmen.
Das Bürgerbegehren beginnt also als Unterschriftensammlung am 3. März und endet – gemäß der Viermonatsfrist – mit Ablauf des 2. Juli.
Damit es schließlich zu einem Bürgerentscheid kommt, benötigen die Initiatoren des Bürgerbegehrens die Unterschriften von mindestens sieben Prozent der Stimmberechtigten des Landkreises Schmalkalden-Meiningen. Maßgeblich dafür ist die Zahl der Wahlberechtigten bei der Kommunalwahl 2009. Damals waren laut Freies Wort/Meininger Tageblatt insgesamt 114 264 zum Urnengang berechtigt. Also müssen 7999 Unterschriften beim Bürgerbegehren zusammenkommen – für einen Bürgerentscheid, der die Verhältnisse auf der Hohen Geba klären soll.