Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung die Weichen für den geplanten Solarpark im "Breidig" gestellt. Für die 3. Änderung der Flächennutzungs- und Landschaftsplanung und für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnungsplan wurde jeweils die frühzeitige Bürgerbeteiligung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange jeweils vom Zeitraum vom 25. Januar bis 26. Februar durchgeführt. Der Gemeinderat schloss sich einstimmig den von der Verwaltung erstellten Beantwortungsvorschlägen an. Bürgermeister Martin Link merkte auf Nachfrage aus dem Ratskollegium noch an, dass, da es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt, der Bauherr die Kosten zu tragen hat.
Erfreut nahm das Gremium zur Kenntnis, dass Stockheim sich wiederum erfolgreich um eine Förderung aus dem Regionalbudget der Streutalallianz beworben hat. Für die Initiative des örtlichen Rhönklubs, neue Sitzgelegenheiten rund um das Dorf zu errichten, steht nach den Worten von Bürgermeister Martin Link eine Höchstförderung von 10 000 Euro in Aussicht.
Sanierung zieht sich in die Länge
Eine unerfreuliche Meldung hatte das Gemeindeoberhaupt bezüglich des Pfarrhauses. Die Sanierung des ausgebrannten Gebäudes zieht sich in die Länge. Corona bedingt nehme die Regierung derzeit keine Außentermine wahr, eine Ortsbesichtigung sei aber unerlässlich für das Förderverfahren, so der Bürgermeister. Eigentlich sollte im Mai Baubeginn sein, das dürfte sich aber nun noch einmal verschieben. "Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht, jetzt können wir nur abwarten", erklärte Link. Seine Ratskollegin Karmen Wille brachte vor, dass man sich zwischenzeitlich Gedanken über eine Nachnutzung des Gebäudes machen sollte.
Auf dem Ratstisch lag ein Bauantrag, der positiv beschieden werden konnte. Der Renovierung eines bestehenden Wohnhauses mit Nutzungsänderung des Dachgeschosses einer Scheune zu Wohnzwecken steht Seitens der Gemeinde nichts entgegen.
Nicht unerhebliche Erschließungskosten
Bei der Gemeinde war von einer Anwohnerin ein Schreiben eingegangen, indem diese die Instandsetzung und gegebenenfalls Asphaltierung des Weges im Bereich der Anwesen Ostheimer Straße 2 und 4 wünscht, um einen rollstuhlgerechten Zugang zu ermöglichen. Allerdings liegen die Grundstücke baurechtlich im Außenbereich und damit kämen nicht unerhebliche Erschließungskosten auf die betreffenden Grundeigentümer zu, wie Link zu bedenken gab. Auch sei noch unklar, wie im Zuge der geplanten Arbeiten an der B 285 die Anfahrt zum Sportplatz und damit auch zu den benachbarten Grundstücken erfolgen soll. Die Verwaltung soll Näheres in Erfahrung bringen, der Gemeinderat wird sich dann zu einem späteren Zeitpunkt mit der Angelegenheit befassen.