Die Gemeinde Salz ist um einen gemeinnützigen Verein reicher. Dabei handelt es sich um den "Jugendclub Salz e.V.", der Heranwachsenden ab 16 Jahren offensteht. An die Spitze des Vereins wurde bei der Gründungsversammlung Florian Mattausch gewählt. Unter der Regie von Versammlungsleiter und Bürgermeister Martin Schmitt erfolgten zunächst einmal die Vorstellung des angedachten Vereinsdomizils im ehemaligen Bauhof sowie die Bekanntgabe der Satzung des Vereins, der sich neben der Unterhaltung eines Jugendtreffs sowie Aktivitäten für Jugendliche nicht zuletzt die Förderung von Kultur und Sport auf seine Fahnen geschrieben hat.
"Wir wollen etwas für die Gemeinde tun", berichtet der stellvertretende Vorsitzende Michael Hein, der zu den treibenden Kräften zählte, damit die Idee des Jugendclubs tatsächlich verwirklicht wird. Zwar gebe es im Pater-Becker-Haus an der Hauptstraße bereits einen Jugendraum. "Aber der ist vergleichsweise klein, verfügt über keinen Außenbereich und liegt mitten im Ort", so Hein, nach dessen Auskunft die Baumaßnahmen in der Raiffeisenstraße Ende des kommenden Jahres abgeschlossen sein sollen.
Bereitschaft zu umfangreichen Eigenleistungen
In diesem Zusammenhang äußerte sich Martin Schmitt dahingehend, dass es "einiges an Arbeit" gebe. "Schließlich soll ja auch alles ein bisschen ansehnlich werden", wobei einige Dinge noch abzuklären seien. Die knapp 30 Anwesenden sowie fünf Zoom-Meeting-Teilnehmer signalisierten diesbezüglich die Bereitschaft zu umfangreichen Eigenleistungen. An Inventar hat man sich bereits die bisherige Bestuhlung sowie die Bar der Strahlunger Günter-Burger-Halle gesichert.
Im Anschluss an die von Wahlleiter Andreas Ihls durchgeführten Wahlen erfolgte noch eine Verständigung darauf, dass sich der von der Vorstandschaft zunächst mit "30 bis 40 Euro" zur Diskussion gestellte Jahresbeitrag für aktive Mitglieder auf 50 Euro belaufen soll und der Obolus für Fördermitglieder 20 Euro pro Jahr beträgt. Abgeschlossen wurde die Zusammenkunft dann mit der Verewigung der Gründungsmitglieder auf einem separaten Anhang zur Satzung.