
Ein Bauzaun entzweit derzeit einige Bürger aus Rödelmaier und die Gemeinde. Mit dem Gitter wollen zwei Miteigentümer eines Grundstücks verhindern, dass ihr Besitz von der Öffentlichkeit als Durchgangsweg genutzt wird. Die Gemeinde hingegen argumentiert, dass die beiden Verantwortlichen nicht einfach ein Hindernis aufstellen können, um den Zutritt zu verhindern. Nun befasst sich erst einmal die Rechtsaufsicht des Landratsamts mit der Angelegenheit. Was war geschehen?
Im Zuge der Dorferneuerung hatte die Gemeinde den Schlosshof in der Dorfmitte hergerichtet. Von dort aus führte ein Fußweg entlang des Kindergartens zum nördlichen Teil der Ortschaft. Als jetzt daran gegangen wurde, den Kindergarten zu vergrößern, wurde der Weg an den Kindergartenträger verkauft, damit dort ein Anbau errichtet werden kann. Als Ersatz sollte ein paralleler Grünweg dienen, der einer Eigentümergemeinschaft gehört, deren Mitglieder – zu denen auch die Gemeinde gehört - über diesen Weg ihre Grundstücke erreichen können. Im Frühjahr hat nun die Gemeinde einen Verbindungsweg vom Schlosshof zu diesem Weg gepflastert, damit wieder eine Durchgangsmöglichkeit vorhanden ist.
Sauer über Vorgehensweise der Gemeinde
"Wie kommt die Gemeinde dazu, einen Weg quasi als öffentlichen Weg zu deklarieren, der sich zumindest zu einem Teil in Privatbesitz befindet", wundern sich Daniel Muth und Ralf Erhard, zwei der Anteilseigner, und sind ziemlich sauer über die Vorgehensweise der Gemeinde. In einem Schreiben, das die beiden auch am Zaun angebracht haben, stelle Bürgermeister Michael Pöhnlein doch klar fest, dass es sich um keinen öffentlichen Weg handelt.
Insbesondere Ralf Erhard begründet seinen Widerstand mit seiner Befürchtung eines erheblichen Fußgängerverkehrs, der dann unmittelbar an seinem Wohnzimmerfenster vorbeiführt und seine Privatsphäre in starkem Maße beeinträchtigt. Darüber hinaus besitzen sie als Miteigentümer eine Sicherungspflicht, ergänzt Daniel Muth. Wenn einem Fußgänger etwas passiert - "etwa im Winter, wenn er auf Eis ausrutscht" - seien sie mit haftbar, geben die beiden zu bedenken. "Wir sind nicht einmal gefragt worden, ob der Weg von der Allgemeinheit genutzt werden darf". Ein Kaufangebot sei ihnen erst am vergangenen Samstag vorgelegt worden.
Pöhnlein erklärt dagegen, dass bei früherer Gelegenheit versucht worden sei, die Anteile zu erwerben. Einige Eigentümer hätten das Angebot auch angenommen, so dass jetzt die Gemeinde über die Hälfte der Anteile verfüge. Ohne Bedenken habe sie deshalb den Weg bis zu dem Grundstück gepflastert.
Die Auseinandersetzung war aber dann jedoch vor etwa zwei Wochen eskaliert, als zunächst die Gemeinde am Ende des frisch gepflasterten Wegs einen Zaun aufgestellt hatte. Der Zaun sollte verhindern, dass Fußgänger vorzeitig den frisch angesäten Übergangsbereich betreten, schildert Pöhnlein.
Den eigenen Zaun mit Ketten und Schloss gesichert
Passanten hätten nun aber das Hindernis zur Seite geschoben und den Weg genutzt, erklären Muth und Erhard. Um das zu verhindern, hätten sie den Zaun angekettet, was wiederum die Gemeinde auf den Plan gerufen habe. So seien sie aufgefordert worden, die Ketten zu entfernen, was sie auch getan hätten, berichten die beiden weiter. Sie hätten daraufhin aber das gesamte Zaunelement entfernt und ein eigenes aufgestellt und mit Ketten und Schloss gesichert. Am vergangenen Wochenende sei jedoch ein großes Loch in das Gitter geschnitten worden, so dass ein Durchgang wieder ohne Weiteres möglich war. Mit einer Stahlmatte verschlossen die beiden das Loch und erstatteten Anzeige wegen Sachbeschädigung.
"Nun ist die Angelegenheit endgültig festgefahren", bedauert Pöhnlein. Jetzt soll erst einmal das Landratsamt die rechtlichen Hintergründe prüfen, ehe weitere Schritte unternommen werden.