In der Mai-Sitzung des Gemeinderats von Rödelmaier wurden sowohl eine Erhöhung der Hundesteuer als auch die Vergabe der Lieferung von Atemschutzgeräten für die Feuerwehr behandelt. Die Kommandanten der Rödelmaierer Feuerwehr, Christian Hanf, Christian Bauer und Marius Pöhnlein, beklagen sich, dass im Schutze der Anonymität des Internets ein Kommentator diese beiden Sachverhalte in einen direkten Zusammenhang gestellt habe und den Sinn von beiden Maßnahmen hinterfragt habe. Zur Beschaffung von Atemschutzgeräten schrieben sie dieser Redaktion daher eine Stellungnahme.
Gemäß dem bayerischen Feuerwehrgesetz sei laut ihrer Aussage jede Gemeinde – unabhängig von ihrer Größe – für den Feuerschutz im Gemeindegebiet zuständig. Die Hilfsfrist betrage in Bayern zehn Minuten. In dieser Zeit müssten eine bestimmte Anzahl an Einsatzkräften mit bestimmtem Gerät an der Einsatzstelle sein, um erfolgreich einen Brand bekämpfen oder zumindest am Ausbreiten hindern. Oberstes Ziel sei, die Rettung von Menschenleben vor den Gefahren eines Brandes, erfüllen zu können. Hier für seien unter anderem Atemschutzgeräte nötig, die die Atemluftversorgung für die Einsatzkräfte in verrauchten Bereichen sicherstellen und ein Vordringen zu den hilfsbedürftigen Personen erst ermöglichen.
Atemschutzgeräte werden gebraucht
Den Kommandanten stößt sauer auf, dass der Kommentator die Notwendigkeit von Atemschutzgeräten für die Feuerwehr in Rödelmaier in Zweifel zieht, weil – ihr oder ihm zufolge – die Stadt Bad Neustadt eine voll ausgestattete Berufsfeuerwehr vorhalte. Dies stimme schlicht nicht. Die freiwillige Feuerwehr Bad Neustadt bestehe aus ehrenamtlichen Einsatzkräften, welche im Alarmfall, genau wie die Einsatzkräfte aus Rödelmaier, erst vom Arbeitsplatz oder der Wohnung zum Feuerwehrhaus eilten, sich dort umziehen, die Fahrzeuge besetzen und daraufhin zum Einsatz ausrücken. Deshalb könne die freiwillige Feuerwehr Bad Neustadt die Hilfsfrist in Rödelmaier nicht einhalten.
In Bayern gebe es laut Kommandanten derzeit sieben Berufsfeuerwehren, die nächstgelegene ist die Berufsfeuerwehr Würzburg. Die nächstgelegene Feuerwehr mit teilweise hauptamtlichen Personal (so genannte ständig besetzte Wache) ist die Feuerwehr Schweinfurt. Beide Feuerwehren halten neben der Ausrüstung für die hauptamtlichen Einsatzkräfte auch noch entsprechend ausgestattete freiwillige Löschzüge vor. Eine kommunale Feuerwehr, die aus rein hauptamtlichem Personal besteht, kommt in Deutschland äußerst selten vor.
Auch gebe es – anders als vom Kommentator behauptet – für Atemschutzgeräte derzeit keine Zuwendungen vom Freistaat. Wenn, dann würden diese aber aus der Feuerschutzsteuer und nicht aus der kommunalen Hundesteuer gewährt. Aus diesen Gründen widersprechen die Kommandanten dem anonymen Kommentator entschieden. Der Zusammenhang zur Hundesteuer offenbart sich für sie indes nicht.