Die Rhön-Klinikum AG ist laut eigener Aussage solide ins Geschäftsjahr 2024 gestartet. Sowohl das Konzernergebnis, als auch die Umsatzerlöse konnten in den ersten drei Monaten gesteigert werden, berichtet der Konzern in einer Pressemitteilung, der folgende Informationen entnommen sind.
Der Umsatz erhöhte sich um 5,9 Prozent auf 382,8 Millionen Euro. Im ersten Quartal 2023 waren es 361,5 Millionen Euro gewesen. Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (Ebitda) lag mit 25,2 Millionen Euro um zwölf Prozent über dem Vorjahresniveau (22,5 Millionen Euro).
Unter Berücksichtigung von Abschreibungen, Finanzierungskosten und Steuern resultierte aus dem Ebitda ein Konzerngewinn von 11,1 Millionen Euro (2023: 6,4 Millionen Euro). Von Januar bis März 2024 wurden 234.151 Patienten ambulant und stationär in den Kliniken und Medizinischen Versorgungszentren des Konzerns behandelt (2023: 228.189).
„Die Rhön-Klinikum AG sieht sich mit der Aufstellung ihrer Kliniken gut auf die bevorstehende Krankenhausreform vorbereitet. Mit unserem Rhön-Campus-Konzept, den wachsenden Angeboten zur ambulanten Behandlung sowie dem Etablieren neuer medizinischer Dienst- und Serviceleistungen ergreifen wir Chancen, die wir zum Wohle unserer Patientinnen und Patienten umsetzen werden“, wird Professor Dr. Tobias Kaltenbach zitiert, Vorstandsvorsitzender der Rhön-Klinikum AG.
Ausblick für 2024 bestätigt
Für das kommende Geschäftsjahr geht die Rhön-Klinikum AG von einem Umsatz in Höhe von 1,6 Milliarden Euro aus, mit einer Bandbreite von jeweils fünf Prozent nach oben beziehungsweise unten. Für das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (Ebitda) wird mit einem Wert zwischen 110 und 120 Millionen Euro gerechnet.
Diese Prognose spiegle die weiter verschärften, gestiegenen regulatorischen Eingriffe des Gesetzgebers wider, so der Konzern. Die Rhön-Klinikum AG weist darauf hin, dass der Ausblick unter erheblichen Unsicherheiten im Zusammenhang mit den vielfachen weltweiten Krisen in Form von Inflation und Preissteigerungen und unter dem Vorbehalt etwaiger regulatorischer Eingriffe mit Auswirkungen auf die Vergütungsstruktur steht.