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BAD NEUSTADT
Rhön-Klinik kann Satzung ändern
Andreas Fischer-Kablitz
 |  aktualisiert: 29.11.2015 03:11 Uhr

Die Rhön-Klinikum AG kann die umstrittene 90-Prozent-Hürde in der Satzung für wichtige Unternehmensbeschlüsse abschaffen. Sämtliche Anfechtungsklagen gegen die entsprechenden Beschlüsse der Hauptversammlung aus dem Jahr 2013 seien von den Klägern zurückgezogen worden, meldete der Klinikkonzern am Donnerstag. Der unterfränkische Klinikbetreiber hatte vor rund zwei Jahren beschlossen, die Schwelle auf 75 Prozent zu senken, was bedeutet: ein Großaktionär muss mindestens 25 Prozent der Anteile am Rhön-Klinikum halten, um eine Sperrminorität zu haben und Beschlüsse der Gesellschaft verhindern zu können. Diese beschlossene Absenkung konnte bislang nicht ins Handelsregister eingetragen werden, weil mehrere Klagen anhängig waren. Aber erst mit der Eintragung erhält der Hauptversammlungsbeschluss Rechtskraft. Der Konzern will die Eintragung nun zügig veranlassen.

Laut Rhön Klinikum AG erfolgte die Rücknahme der Anfechtungsklagen nach Abstimmung mit dem Aktionär B. Braun Melsungen AG. Das hessische Pharmaunternehmen hält knapp über 18 Prozent. Klagen gegen einen weiteren Beschluss der Hauptversammlung vom Juni 2014 über die Wahl von Ludwig Georg Braun in den Rhön-Aufsichtsrat seien ebenfalls zurückgenommen wurden, teilte das Unternehmen weiter mit.

 
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