Erinnerungen an die Notunterkunft in Bad Neustadt, an Familien, Männer und Frauen, die aus Kriegsgebieten flüchteten, wurden wach, als Helga Stockheimer-Fries (Leiterin des Amtes für Jugend und Familie) beim Jugendhilfeausschuss das Thema "Unbegleitete Flüchtlinge" ansprach. Waren es 2015 noch 58, so reduzierte sich die Zahl bis Ende 2017 auf 33. Insgesamt 28 minderjährige unbegleitete Ausländer wurden in Heimerziehung untergebracht, zwei volljährige kamen in die Heimerziehung, drei in die ambulante Nachbetreuung.
Bis Ende 2018 reduzierte sich die Zahl auf 21, davon 18 minderjährige unbegleitete Ausländer in Heimerziehung, in die ambulante Nachbetreuung kamen drei. Zum Stand 31. Oktober 2019 waren es noch 14 Personen, elf waren minderjährig und kamen in die Heimerziehung, drei in die ambulante Nachbetreuung. Bis Ende 2019 werden noch vier volljährig, wovon zwei in eine Gemeinschaftsunterkunft kommen, da hier noch das Asylverfahren und eine eventuelle Ablehnung anstehen. Einer hat subsidiären Schutz und ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft gefunden, der vierte beantragte die Verlängerung der Heimunterbringung.
Jugendliche erhalten Hilfe bei der Suche nach einer Wohnung
Eine stationäre Jugendhilfemaßnahme endet zumeist mit Vollendung des 18. Lebensjahres. Zur ambulanten Nachbetreuung erläutete Helga Stockheimer-Fries, dass die Jugendlichen für vier Monate noch begleitet würden. Ihnen werde bei der Wohnungssuche ebenso geholfen wie bei der Suche nach einer Arbeitsstelle. Helga Stockheimer-Fries wusste aber auch, dass es oft schwierig ist, eine Wohnung für die Jugendlichen zu finden: "Gerade bei uns im ländlichen Raum haben viele Wohnungsbesitzer Hemmungen, an ausländische Mitbürger zu vermieten."
Flüchtlinge mit positiver Asylentscheidung werden generell nicht in einer Unterkunft der Regierung (Gemeinschaftsunterkunft oder Teilgemeinschaftsunterkunft) untergebracht. Sie haben eigentlich keinen Anspruch auf einen Platz in einer dezentralen Unterkunft des Landkreises. Hier ermöglicht es jedoch der Landkreis Rhön-Grabfeld in Absprache mit dem Sozialamt, dass in Ausnahmefällen ein Zimmer in einer dezentralen Unterkunft zur Verfügung steht, um den Erfolg der Jugendhilfemaßnahme nicht zu gefährden und Obdachlosigkeit zu vermeiden. Von dieser Möglichkeit musste bislang einmal Gebrauch gemacht werden. Die Jugendlichen besuchen dann Sprachintensivklassen, sind in einer Berufsintegrations-Vorklasse und kommen in eine Berufsintegrationsklasse. Danach kann die Ausbildung beginnen.
Pflegepauschale wird erhöht
Informationen gab es dann noch zur Unterbringung von Kindern außerhalb des Elternhauses, wenn Eltern plötzlich krank werden oder eine Betreuung nicht mehr möglich ist. Dann gibt es zwei Möglichkeiten: Zum einen die Heimunterbringung oder bei Pflegeeltern, aktuell sind dies 73 Pflegekinder (70 minderjährig, drei volljährig) in 58 Pflegefamilien. Für die Pflegeeltern gibt es einen Erziehungsbeitrag. Unterhalt und Erziehungsbeitrag ergeben die Pflegepauschale.
Diese wurde in Rhön-Grabfeld 2015 letztmals angepasst. Der Pflegekinderfachdienst, der täglich Kontakt zu Pflegeeltern und auch den Vergleich zu Leistungen anderer Jugendämter hat, schlug nun eine Erhöhung verschiedener Leistungen vor. Diese ist unterteilt in Leistungen für Pflegekinder von bis zu sechs Jahren, dann bis zum vollendeten 13. Lebensjahr und ab dem 13. Lebensjahr. Diesen Neuerungen stimmte der Ausschuss für Jugendhilfe und soziale Angelegenheiten zu.