Im August 2019 waren deutsche Kommunen vom Bundesverkehrsministerium aufgerufen worden, sich mit Konzeptentwürfen für den Einsatz der neuen 5G-Technologie zu bewerben. Die Stabsstelle Kreisentwicklung des Landkreises Rhön-Grabfeld formulierte daraufhin einen Entwurf, der einen industriebezogenen Aufbau des 5G-Netzes in Bad Neustädter Gewerbegebieten vorsieht.
Gesammelte Kompetzenz
Die Kompetenz der regionalen Unternehmen und das am TTZ für Elektromobilität angedockte Zentrum für Digitalisierung in der Metallindustrie der Hochschule Würzburg-Schweinfurt seien neben der Digitalen Arena der Firma Siemens gute Grundbedingungen für weitere, pilothafte Entwicklungen auf diesem Gebiet in Bad Neustadt.
Detailplanung wird erarbeitet
Das Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur beurteilte die Skizze aus Rhön-Grabfeld positiv und gewährte eine Förderung von 100 000 EUR, um dem Landkreis unter Zuhilfenahme eines externen Büros die Detailplanung des Konzeptes zu ermöglichen. Der stellvertretende Landrat Josef Demar und Kreisentwickler Jörg Geier nahmen den Förderbescheid am 19. Dezember in Anwesenheit von Staatsministerin Dorothee Bär von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer dankend entgegen. Dem Landkreis eröffnet sich mit dieser Konzept-Erstellung die Option auf einen Bundeszuschuss beim 5G-Ausbau in Rhön-Grabfeld.
Neben der "Neue Züricher Zeitung" berichtete am 16.04.2019 die "Augsburger Allgemeine"
-Strahlenrisiko ungeklärt: Brüssel und Genf stoppen 5G-Ausbau-
Textauszüge: Die Ausbau-Pläne in Europa für den Mobilfunk geraten ins Stocken. Die Städete Brüssel, Genf haben die Notbremse gezogen. Auch wenn die belgische Metropole kein Einzelfall
ist - die Stadtväter im schweizerischen Genf haben ein 5G-Netz ebenfalls erst einmal auf Eis gelegt -, so ist diese Situation doch eine besondere: Im bisherigen GSM-Netz erlauben die belgischen Vorschriften bei 900 Megahertz nur eine Strahlung von sechs Volt pro Meter. Laut Bundesamt für Strahlenschutz liegen die Werte in Deutschland schon jetzt deutlich höher: Im gleichen Frequenzbereich dürfen die Daten mit 41 Volt je Meter gesendet werden, LTE-Netz sogar mit 61 Volt.
Welchen Sieg hat denn nun -Rhön-Grabfeld- wirklich gewonnen?
Wieder ein Heimsieg zum Vorteil von Lobbyisten?
Diese "Vorreiterrolle" tut weh, oder?
Von der Digitalisierung hänge der Wohlstand ab, sagte BK A. Merkel zum Start der großen Koalition. Deswegen müsse das Land bei digitalen Netzen vorn dabei sein.
Viele Bürger fragen sich allerdings, ob sie noch im gleichen Land leben. Die Signale, die bei ihnen ankommen, sind ganz andere. In Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, in den Ausläufern von Berlin, Hessen oder Bayern müssen Millionen Menschen mit dem Handy im Garten auf- und ablaufen, um eine Internetseite zu öffen. Die Versprechen der Regierung halten mit dem digitalen Alltag längst nicht Schritt.
Wo kann denn diese Regierung überhaupt noch mithalten?
Panikreaktion im Alleingang der deutschen Energiewende nach AKW-Gau in Japan/Fukushima im Jahr -2011- erwies sich als "uferloser" Subventionsflop
Eigenmächtiger Dublin-Bruch -2015- löste eine ungehinderte Flüchtlingswelle aus; Näheres über frei käufliches Buch "Die Asylindustrie" von Udo Ulkotte
Jetzt "Strahlenversuchskaninchen"?
Sind WIR noch dabei?
Texauszug: Der Ständerat lehnt die Anhebung der Grenzwerte für den 5G-Mobilfunk ab. In einem knappen Entscheid sagte die Kleine Kammer NEIN zu höheren Grenzwerten für Handyantennen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) arbeitet an einer neuen Gesamtsynthese der bisherigen Erkenntnisse inklusive Empfehlungen. Doch
die ursprünglich für 2018 geplante Publikation verzögert sich offenbar. Deshalb plädierte z.B. Ständerat Isidor Baumann (Uri, cvp) für Abwarten und die Einführung eines Monitorings für nichtionisierende Strahlung.
Näheres über o.g. Artikel
Beachte Grundgesetzstatuten -Recht auf körperliche Unversehrtheit-, als auch
Wertverluste von Immobilien.
Auf diesem Weg seitens der/die "radfahrer" ein frohes, vor allem besinnliches Weihnachtsfest
Denn seit 2012 liegen dem LRA Bad Neustadt, unter Führung von LR Thomas Habermann Info-Material zur Sinnhaftigkeit Windkraft-Energiewende in Vielzahl vor. Eine offene
Bürgertransparenz erfolgte im Gegensatz zur Nationalparkdiskussion nicht; Warum auch immer?
Dann seine öffentliche Aussage in Kreistagssitzung Oktober 2016: Die Windkraft sei nie geplant
worden.
Und jetzt einen Fördermittelbescheid für eine fragwürdige 5G-Förderderung im hiesigen LK?
Soll das wieder eine Mißachtung des Grundgesetzes bedeuten?
Den Fördermittelbescheid zum -5G-nahmen stellvertrender LR J. Demar entgegen.
Dennoch wäre nach Meinuung der/die "radfahrer" letztendlich eine Stellungnahme seitens
LR T. Habermann, als ehemaliger Jurist und Hauptverantwortlicher angebracht.
Diesbezüglich wird auf den Main-Post Artikel vom 10.12.2019, Titel:
"Der Kreistag stärkt den Artenschutz" verwiesen.
Insbesondere dürfte der Kommentar seitens -drummerboy- u.a. von Interesse sein.
Bevor solche -Fördermittelbescheide- ausgegeben werden, sollte deren Sinn erst mal im Vorfeld über "Pro & Contra" hinterfragt, bzw. diskutiert werden; oder?
Kann aber auch sein, dass solche Fördermittelbescheide dem bevorstehenden "Wahlkampf"
(März 2020) in seiner "alten" traditionellen "christlichen" Art und Weise seine Fortsetzung finden soll; oder?
Aber !! Wer und fuer was braucht man denn 5G ?? --> vorgangsaktueller interner Datenverkehr in Industriebetrieben, Hirngespinste wie autonomes Fahren (auf dafuer nicht geeigneten Strassen !), Down- und Upload grosser Datenmengen fuer Nerds und Streaming-Dienst-Besessene, usw.
Ich wuerde mich richtig freuen, wenn wir baldmoeglichst flaechendeckendes 4G (fuer Datenfunk) oder noch banaler, flächendeckenden Empfang fuer simples mobiles Telefonieren in unserem Landkreis bekämen.
Ohne Technikfolgeabschätzung so etwas einführen zu wollen ist unverantwortlich.
Die Auswirkungen auf Menschen und Natur sind unübersehbar, von die immensen Stromkosten ganz zu schweigen. Na ja, als Versuchskaninchen sind wir denen in München recht. Die 100000 Euro sind meiner Meinung nach ein Judaslohn.