
Die Grabfeldrallye soll heuer am 5. Juli starten. Der AMC Bad Königshofen legte entsprechende Pläne vor. Die Rallye soll unter anderem im Bereich von Trappstadt und im Bereich des Ortsteils Alsleben ausgetragen werden, berichtet Bürgermeister Michael Custodis in der Sitzung des Gemeinderats. Nach einem Einblick in die Streckenpläne hatte der Gemeinderat dagegen nichts einzuwenden. Allerdings verwies man auf ein Vogelschutzgebiet, das an der Strecke liegt. Nun gehen die Unterlagen zur weiteren Bearbeitung und Prüfung an das Landratsamt Rhön-Grabfeld.
Der Bürgermeister berichtete zunächst über Entscheidungen aus den nichtöffentlichen Sitzungen. Dabei ging es um die Anschaffung eines Hilfeleistungsfahrzeugs HLF10 für die Feuerwehr in Trappstadt. Die Aufträge für das Fahrgestell und den Aufbau wurden abgesegnet, ebenso der für die feuerwehrtechnische Beladung. Bürgermeister Michael Custodis kann die Aufträge nun vergeben. Zustimmung gab es für überplanmäßige Ausgaben beim Unterhalt der Kläranlage in Höhe von 3208 Euro. Genehmigt hatte das Gremium weitere überplanmäßige Ausgaben von 3138 Euro für das Forstunternehmen Bergmann.
Vorgelegen hat dann die Jahresrechnung für 2023. Sie war im November in der Marktgemeinderatssitzung örtlich geprüft worden. Nun konnte die Entlastung erfolgen. Diese bildet den förmlichen Abschluss des Rechnungslegungsverfahrens. Mit der Entlastung wird die Haushalts- und Wirtschaftsführung des betreffenden Haushaltsjahres gebilligt und erkennbare Haushaltsüberschreitungen genehmigt.

Gebühren für Friedhof neu kalkuliert
Bereits in nichtöffentlicher Sitzung hatte sich der Gemeinderat von Trappstadt mit der Nachberechnung der Friedhofsgebühren für die Jahre 2021 bis 2024 beschäftigt. Dabei entschied man, die Unterdeckung von insgesamt 6656 Euro für das Bestattungswesen nicht auf den nachfolgenden Bemessungszeitraum der Jahre 2025 bis 2028 zu übertragen. In der Kalkulation ist die Sanierung der Friedhofsmauer mit 13.000 Euro, die Dachsanierung der Leichenhalle mit insgesamt 5000 Euro berücksichtigt.
Die Gebühren betragen für 25 Jahre bei einer Einzelgrabstätte mit einem Sarg und maximal zwei Urnenbestattungen 350 Euro. Eine Kindergrabstätte kostet für den gleichen Zeitraum 280 Euro, eine Familiengrabstätte 700 Euro. Hier sind zwei Sarg- und maximal vier Urnenbestattungen erlaubt. Eine Urnengrabstätte mit maximal vier Urnen würde für 20 Jahre 400 Euro kosten. Die Benutzungsgebühr für die Leichenhalle wird auf 100 Euro für den ersten Tag und 50 Euro für jeden weiteren Tag festgesetzt.