Die Regierung von Unterfranken hat im Jahr 2022 im Regierungsbezirk Unterfranken zur Förderung von Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstellen in freier Trägerschaft Ausgabemittel in Höhe von 642.908 Euro und in kommunaler Trägerschaft in Höhe von 235.592 Euro, insgesamt somit in Höhe von 878.500 Euro bewilligt. Folgende Informationen sind einer Pressemitteilung der Regierung von Unterfrnaken entnommen: Zuwendungsempfänger in freier Trägerschaft ist unter anderen der Caritasverband für den Landkreis Rhön-Grabfeld mit 44.919 Euro.
Der Freistaat Bayern unterstützt mit diesem Förderprogramm die Landkreise und kreisfreien Städte, die im Zusammenwirken mit den freien Trägern der Jugendhilfe Beratungsstellen für Eltern, Kinder, Jugendliche und Familien in ausreichendem und bedarfsgerechten Umfang vorhalten. Die Mittel stammen aus dem vom Bayerischen Landtag beschlossenen Haushalt des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales.
Erziehungsberatungsstellen sind Teil der örtlichen psychosozialen Grundversorgung und der Krisenhilfe für junge Menschen und Familien. Eltern, sonstige Erziehungsberechtigte, Familien und jungen Menschen erhalten sowohl persönlich als auch gegebenenfalls unter Einsatz weiterer Kommunikationsformen (Telefon, onlinebasierte Beratung etc.), niederschwellige Beratung. Pädagogische und damit verbundenen therapeutische Leistungen werden angeboten. Die Hilfe verfolgt insbesondere das Ziel, bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme, bei der Lösung von Erziehungsfragen sowie bei Trennung und Scheidung zu unterstützen. Die Ratsuchenden sollen insbesondere unterstützt werden bei der eigenständigen Wahrnehmung von Erziehungsaufgaben und beim (Wieder-)Aufbau förderlicher Sozialisations- und Erziehungsbedingungen.
Förderrichtlinien und Förderhöhe
Maßgebend für die staatliche Förderung ist die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 14. März 2022. Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Gefördert werden die Personalkosten des hauptamtlichen Fachpersonals auf der Grundlage von Festbeträgen.