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Trappstadt
Rechtler hielten PEFC-Richtlinien nicht ein – nun gibt es eine Waldnutzungssatzung
Die Marktgemeinde Trappstadt ist eine waldreiche Gegend. Nun hat der Gemeinderat der Erstellung eines Baumkatasters zur Bestandserfassung, Nummerierung und Baumkontrolle im Gebiet der Marktgemeinde zugestimmt.
Foto: Hanns Friedrich | Die Marktgemeinde Trappstadt ist eine waldreiche Gegend. Nun hat der Gemeinderat der Erstellung eines Baumkatasters zur Bestandserfassung, Nummerierung und Baumkontrolle im Gebiet der Marktgemeinde zugestimmt.
Hanns Friedrich
Hanns Friedrich
 |  aktualisiert: 21.11.2024 11:12 Uhr

Die Auswertung der eingegangenen Stellungnahme für den Energiepark "Alsleben West" und die Änderungen des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren beschäftigten den Gemeinderat Trappstadt. Im Sitzungszimmer im Feuerwehrgerätehaus Alsleben ging es weiterhin um das Thema "Grundsteuerreform" und eine Waldnutzungssatzung.

Erfreulich für die Bürger der Marktgemeinde: Die Grundsteuer sank von bislang 420 bei beiden Hebesätzen. Bei der Grundsteuer A, das sind die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe, sind es nun nur noch 270 Prozent, bei der Grundsteuer B, für private Grundstücke, sank der Hebesatz auf 150 Prozent. Man habe die Bürgerinnen und Bürger nicht allzu sehr belasten wollen, sagte Bürgermeister Michael Custodis und dies in einer vorangegangenen nichtöffentlichen Sitzung ausführlich diskutiert.

Schwerwiegende finanzielle Folgen

In der Sitzung stand dann die Erstellung eines Baumkatasters zur Bestandserfassung, Nummerierung und Baumkontrolle im Gebiet der Marktgemeinde Trappstadt zur Diskussion. Entschieden hat das Gremium, den entstandenen Mehrkosten zur Erstellung des Katasters zuzustimmen. Der Bürgermeister sagte dazu, dass aufgrund langjähriger, schwerwiegender Verstößen gegen die PEFC-Zertifizierungsrichtlinien in den rechtsbelasteten Teilen des Gemeindewaldes dem Markt Trappstadt das PEFC-Zertifikat entzogen würde. "Betroffen davon wäre der gesamte Gemeindewald und nicht nur die rechtsbelasteten Teile." Dies hätte sehr schwerwiegende finanzielle Folgen für die Kommune und die Rechtler. So wären dies unter anderem extreme Nachteile beim Holzverkauf, bei der Rückzahlung von Zuschüssen, Ausschluss von bestimmten Förderungsmaßnahmen und ein nicht unerheblicher Prestigeverlust.

PEFC ist ein transparentes und unabhängiges System zur Sicherstellung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung. PEFC ist die Abkürzung für die englische Bezeichnung "Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes", also ein "Programm für die Anerkennung von Forstzertifizierungssystemen". In der Vergangenheit hätten die zuständigen Revierleiter mehrmals versucht, die Rechtler zur Einhaltung der PEFC-Richtlinien zu bewegen. Jedoch ohne Erfolg. So kam es zu einer gemeinsamen Besprechung mit der forstlichen Betriebsleitung und dem Betriebsleiter sowie mit der Auditorin von PEFC. Ihr Lösungsvorschlag war der Erlass einer Satzung, um zum einen die geltenden Regelungen für den Gemeindewald verbindlich festzulegen und zum anderen Verstöße sanktionieren zu können. Dieser Satzung stimmte der Gemeinderat zu.

Stellungnahmen zum Energiepark bearbeitet

Längere Zeit in Anspruch nahm die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen für das Aufstellen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Energiepark Alsleben West". Hinzu kam die notwendige Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren. Vorgelegen hatten die Stellungnahmen der Bürger, der Handwerkskammer für Unterfranken, der Regierung von Unterfranken sowie des Regionalen Planungsverbandes Main-Rhön. Der Bayerische Bauernverband hatte sich ebenso geäußert wie die Bayernwerk Netz GmbH und die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Rhön-Grabfeld. Ebenso das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

Einzeln nahm sich der Gemeinderat die Stellungnahmen und weitere zusätzliche Hinweise und Anmerkungen vor und diskutierte diese. Schließlich stimmte der Gemeinderat der Satzung zu. Diese besagt, dass die seitens der Fachbehörden vorgebrachten Anregungen besprochen und entsprechend eingearbeitet wurden. Dies galt auch für die aktuelle Fassung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Energiepark Alsleben West" in der Gemarkung Alsleben. Auch hier lagen dem Gremium weitere Informationen und Einwendungen vor, die besprochen werden mussten, um dann eingefügt zu werden.

 
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