
Seinem Protest gegen die geplante Wohnbebauung in der Sparkassenstraße auf dem Nachbargrundstück hat Peter Miltenberger am Wochenende Ausdruck verliehen. Er hängte ein Plakat auf, das anzeigen soll, wie nah und wie hoch die Bebauung seinem Anwesen kommt. Ein Neubau sollte sich ins Straßenbild einfügen, ist seine Meinung, das Grundstück sei für die Bebauung einfach zu klein.
Rechtlich ist alles in Ordnung
Rechtlich gesehen sind die Abstände eingehalten, sie richten sich nach der neuen Bauverordnung, die in Bayern seit Februar 2021 in Kraft ist und eine dichtere Bebauung zulässt, um den Wohnungsbau zu fördern. Am 30. Dezember 2020 wurde das „Gesetz zur Vereinfachung baurechtlicher Regelungen und zur Beschleunigung sowie Förderung des Wohnungsbaus“ bekannt gemacht, danach werden neben zahlreichen anderen Neuerungen insbesondere die gesetzlichen Abstandsflächenvorschriften neu geregelt.
Abstandsregel geändert
Es heißt: „Zukünftig gilt in Gemeinden mit bis zu 250.000 Einwohnern grundsätzlich eine verkürzte Abstandsfläche von 0,4 H“. Das heißt, für einen Meter Höhe müssen 40 cm Abstand eingehalten werden. Als Mindestabstand zur Grundstücksgrenze sind weiterhin drei Meter einzuhalten. Die ehemalige Regelung (mit Ausnahmen), das für jeden Meter Höhe ein Meter Abstand einzuhalten ist, wurde damit ungültig.

Peter Miltenberger fürchtet auch, dass seine Fotovoltikanlage auf dem Dach künftig im Winter nicht genug Sonne bekommt. Er hofft, dass die Stadträte eine kleinere Version der Bebauung zulassen, am Donnerstag steht das Bauvorhaben auf der Tagesordnung in der Stadtratssitzung.