"Wenn unsere Leute mit dem Rasenmäher den Bereich der naturnahen Bestattung pflegen wollen, müssen sie oftmals erst die dort aufgestellten Kerzen und Gegenstände entfernen, und das kostet zusätzlich Zeit und auch Geld." Das war ein Hinweis bei der Besichtigung am Bad Königshofener Friedhof. Vor Ort zeigte sich, dass in diesem Bereich kleine Engel, Kerzen, Gestecke oder auch größere Blumenschalen aufgestellt sind und die Pflegearbeiten enorm behindern.
Bürgermeister Thomas Helbling zeigt als Beispiel auch ein Urnengrab, das mit eigenen kleinen Pflanzen gestaltet ist. "Das ist leider nicht erlaubt, und wir müssen es entfernen." Das gilt ebenfalls für die kleinen und größeren Engelsfiguren – vor allem aber für die Kerzen, die an den Urnengräbern zu finden sind. Das Stadtoberhaupt verweist auf die entsprechende Satzung, die das nicht erlaubt und die bekannt sein sollte.
Beim Grabschmuck, der unerlaubter Weise dort aufgestellt ist, sei oftmals nicht nachzuvollziehen, wer die Gegenstände dort aufstellt. "Es ist unklar, ob es die Hinterbliebenen des Verstorben sind, oder Besucher, die am Grab ein Licht aufstellen." Auf jeden Fall wird die Pflege durch den Bauhof dadurch enorm erschwert.
Bürgermeister
Helbling: "Es muss klar sein, dass im Bereich der naturnahen Bestattung kein Grabschmuck erlaubt ist." Durch diese festgelegte Vorgabe hat die Stadt die Möglichkeit den Grabschmuck, wenn er nach einer Aufforderung, nicht innerhalb von 14 Tagen weggeräumt ist, selbst und zwar kostenpflichtig zu entsorgen. Das Stadtoberhaupt verweist dabei auf die Friedhofs- und Bestattungssatzung, in der das festgelegt ist.
Danach erhalten die naturnahen Urnengrabstätten eine einheitliche Grabplatte mit den persönlichen Daten des Verstorbenen. In der Satzung ist weiter festgelegt, dass bei naturnahen Gräbern, sowie bei Urnenwänden, das Umfeld von der Stadt Bad Königshofen gestaltet und gepflegt wird. "Grabsteine oder sonstiger Grabschmuck wie Kerzen, Laternen, Blumengebinde oder Figuren sind nicht zulässig."
Die Friedhofsverwaltung ist aufgrund der Satzung berechtigt die Grabstätte auf Kosten der Hinterbliebenen in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen. Mit einem entsprechenden Schild soll nun darauf hingewiesen werden, "in der Hoffnung, dass die Anordnung auch befolgt wird."
Bei der Besichtigung des Stadtfriedhofs in Bad Königshofen wurde weiter festgestellt, dass die beiden Eingangstore in einem schlechten Zustand sind und dringend ausgebessert werden müssen. Das übernimmt der Stadtbauhof.
Was im Bad Königshofener Friedhof auch auffällt, sind vermehrt leere Flächen von aufgelassenen Grabstätten. Dies gilt vor allem für den Bereich des alten Friedhofs. Festgestellt hat man dazu, dass in den nächsten drei Jahren für weitere 40 Gräber die Nutzungszeit abläuft. Dabei ist davon auszugehen, dass sie zum größten Teil aufgegeben werden. Geplant ist deshalb in den kommenden Jahren, diesen Bereich als eine Art Parkanlage umzugestalten.
Bereits in diesem Jahr ist vorgesehen die aufgelassen Grabstätten mit Mutterboden auszugleichen und dort Rasen anzusäen. In den Jahren 2024 bis 2025 soll dieser Bereich dann mit einer Pflasterzeile als Abgrenzung zu den vorbeiführenden Gehwegen umrandet werden. Schließlich werden, wie schon in anderen Friedhöfen, Beet- und Sträuchergruppen angepflanzt, sowie Sitz- und Verweilmöglichkeiten geschaffen. Diese Maßnahmen übernimmt die Friedhofsverwaltung in Verbindung mit der Stadtgärtnerei.