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MAINZ/BAD NEUSTADT
Priester bittet Papst um Entlassung
Von unserem Redaktionsmitglied Hagen Wohlfahrt
 |  aktualisiert: 02.12.2008 17:48 Uhr

Papst Benedikt XVI. muss im Fall Lebenhan über das Entlassungsgesuch eines heute 71-jährigen Priesters vom katholischen Orden „Missionare von der Heiligen Familie“ (MSF) entscheiden. Wie berichtet, hat der Mann nach Angaben der Gemeinschaft zugegeben, in den 70er Jahren im damaligen Internat im Kloster Lebenhan Jungen sexuell missbraucht zu haben.

Der Priester habe der Ordensleitung inzwischen ein Schreiben an den „Heiligen Vater“ überreicht, in dem er um seine Entlassung aus dem Klerikerstand bitte, teilte das Provinzialat in Mainz am Dienstag mit. Damit kommt er möglicherweise einem kircheninternen Prozess zuvor. Strafrechtlich sind die Fälle verjährt.

Eine unabhängige Kommission hatte die Vorwürfe, die ein ehemaliger Schüler Ende August erstmals erhoben hatte, untersucht. Das Gremium spricht in seinem Abschlussbericht von „zahlreichen sexuellen Missbrauchshandlungen unterschiedlicher Schwere“.

Den Angaben zufolge wurden „mindestens 16“ Buben „in fortgesetzter Tathandlung Opfer von sexuellen Missbrauchshandlungen oder von versuchten Missbrauchshandlungen“. Zudem hatte der Priester die damals etwa zehn Jahre alten Kinder zum Teil brutal geschlagen.

Dennoch will damals keiner der Mitbrüder etwas von den schrecklichen Vorgängen mitbekommen haben. Jedenfalls gebe es darauf keine Hinweise, sagte Pater Michael Baumbach, der stellvertretende Leiter der Ordensprovinz, der Main-Post auf Anfrage. Ein Teil der in Frage kommenden Missionare ist bereits gestorben, darunter auch der damalige Rektor des Klosters.

Den Opfern, die dies wünschten, helfe die Ordensprovinz bei der Suche nach therapeutischer Unterstützung. Die Provinzleitung bedauere es sehr, dass Kindern und Jugendlichen durch ein Mitglied des Ordens viel Leid zugefügt wurde.

Der beschuldigte Geistliche, der in einem Kloster in Rheinland-Pfalz lebt, wird nach seiner Entlassung kein Priester mehr sein. Er dürfe zwar Mitglied der Ordensgemeinschaft bleiben, jedoch unter strengen Auflagen. So sei ihm der Kontakt mit Kindern und Jugendlichen verboten. Der 71-Jährige dürfe außerdem keinen Besuch auf seinem Zimmer empfangen.

 
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