Bei einer Kontrolle der Mellrichstädter Polizei am Donnerstagvormittag musste der 34-jährige Fahrer eines Fahrzeuggespanns seinen Anhänger stehen lassen, da er nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis war. Das schreibt das Polizeipräsidium in einer Pressemitteilung. Zum Führen des Gespanns mit einem Gesamtgewicht von 4610 Kilogramm wäre die Fahrerlaubnisklasse BE nötig gewesen. Diese besaß der Mann aus dem Landkreis nicht. Den Fahrer erwartet nun eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Die Polizei Unterfranken rät: Wer sich nicht sicher ist, ob man einen Führerschein hat, der ausreicht, um ein Fahrzeuggespann zu führen, soll man sich mit der Frage telefonisch an die zuständige Polizeiinspektion oder an die nächste Fahrschule wenden. Zum Führen eines Fahrzeuggespanns aus Pkw und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 Kilogramm mit der Führerscheinklasse B darf laut Polizeibericht die Summe aus der Gesamtmasse des Pkw und der Gesamtmasse des Anhängers 3500 Kilogramm nicht übersteigen. Dies gilt unabhängig von der Beladung des Anhängers. Eine Überladung des Anhängers zieht unter Umständen weitere Ordnungswidrigkeitenanzeigen nach sich.
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