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Bad Neustadt
Pandemie: Freistaat gleicht Mindereinnahmen bei Gewerbesteuer aus
Bearbeitet von Gabriele Kriese
 |  aktualisiert: 17.12.2021 02:23 Uhr

Knapp 1,31 Millionen Euro erhalten die Kommunen im Landkreis Rhön-Grabfeld vom Freistaat Bayern – zum Ausgleich von Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer . "Der Freistaat Bayern hält in diesen schwierigen Corona-Zeiten Wort und gleicht pauschal etwa die Hälfte der Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer aus", sagt Landtagsabgeordneter Sandro Kirchner in einer Pressemitteilung.

Landesweit stehen für das laufende Jahr 330 Millionen Euro für die Gewerbesteuerkompensation zur Verfügung. "Damit bleibt der Freistaat der verlässliche Partner und die starke Stütze unserer Kommunen. Wir sorgen damit für Stabilität in den Kommunalfinanzen und erhalten die einzigartige Investitionskraft unserer Kommunen", ergänzt Landtagsabgeordneter Steffen Vogel.

Im vergangenen Jahr hatten die bayerischen Gemeinden zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie einen pauschalen Ausgleich für Rückgänge in der Gewerbesteuer in Höhe von insgesamt fast 2,4 Milliarden Euro erhalten, davon 1,346 Milliarden Euro vom Freistaat Bayern. Die Forderungen des Freistaats an den Bund, auch 2021 seinen Beitrag zu leisten, wurden bislang nicht aufgegriffen, heißt es in der Pressemitteilung: "Daher wird der Freistaat Bayern nun selbst aktiv, entsprechend der letztjährigen Hilfe auch für dieses Jahr seinen Anteil an einem Ausgleich der verminderten Gewerbesteuer zu leisten."

Für eine schnelle Hilfe werde in den kommenden Tagen eine Abschlagszahlung von 200 Millionen Euro ausgezahlt. Die endgültige Abrechnung erfolge erst 2022, um die Gewerbesteuereinnahmen des gesamten Jahres 2021 berücksichtigen zu können.

Ausgleich für fehlende Gewerbesteuereinnahmen

Für den pauschalen Ausgleich wird – laut Pressetext – jeweils das tatsächliche Gewerbesteueraufkommen einer Gemeinde mit dem durchschnittlichen Aufkommen der Jahre 2017 bis 2019 verglichen und um eine fiktive Gewerbesteuerumlage bereinigt. Die endgültigen Zuweisungen werden im Frühjahr 2022 auf Basis der Ist-Daten des Gesamtjahres 2021 ermittelt. Die Verteilkriterien wurden mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt und in Anlehnung an das Verfahren im Vorjahr geregelt.

Die Kommunen erhalten am 17. Dezember eine Abschlagszahlung erhalten, die sich aus dem Gewerbesteuereinnahmen von Januar bis einschließlich September 2021 im Vergleich der Summen desselben Zeitraums der Vorjahre errechnet. Die vorläufigen Abschläge, die jetzt mitgeteilt wurden, werden von Amts wegen ohne Antrag ausgezahlt. Die endgültigen Zuweisungen werden im Frühjahr 2022 nur auf Antrag gewährt.

Wer bekommt wieviel

Die erwarteten 1 308 238 Euro für den Landkreis Rhön-Grabfeld teilen sich wie folgt auf die Kommunen auf: Aubstadt 57 726 Euro, Bad Neustadt 1,006 Millionen Euro, Bischofsheim 36 918 Euro, Fladungen 763 Euro, Großbardorf 78 870 Euro, Großeibstadt 16 908 Euro, Hausen 3631 Euro, Hendungen 30 091 Euro, Herbstadt 905 Euro, Heustreu 3946 Euro, Hollstadt 6411 Euro, Mellrichstadt 10 230 Euro, Saal 15 125 Euro, Schönau 245 Euro, Sondheim 4871 Euro, Stockheim 10 011 Euro, Strahlungen 3003 Euro, Sulzdorf an der Lederhecke 5334 Euro, Willmars 4959 Euro und Burglauer 14 322 Euro.

 
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