In der Gemeinderatssitzung in Sulzdorf standen die Beratungen zur neuen Gebührensatzung des Kindergartens in Sulzdorf, Bauanträge sowie diverse weitere Themen im Mittelpunkt.
In Obereßfeld plant Heiko Gilbert den Abriss eines einsturzgefährdeten Nebengebäudes und dessen Neuaufbau, dem der Gemeinderat zustimmte. Für Zimmerau wurde der Bauantrag des Eschenbach Landwirtschaftsbetriebes, Errichtung von Mauerscheiben aus Beton zur Abgrenzung eines Lagerplatzes mit Überdachung behandelt. Die Betonscheiben sind so einzugrünen, dass das Landschaftsbild nicht beeinträchtigt wird.
Weiter beschloss der Gemeinderat gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes „Naturfriedhof St. Ursula“ mit integrierter Grünordnung in der Gemarkung Alsleben sowie die erste Änderung des gemeindlichen Flächennutzungsplanes des Marktes Trappstadt keine Einwendungen zu erheben, da die Planungshoheit oder sonstige planungsrechtliche Belange der Gemeinde Sulzdorf nicht berührt werden.
Die Gemeinde Sulzdorf möchte einige Standorte außerhalb des Rathauses in Sulzdorf festlegen, an denen auf Wunsch standesamtliche Trauungen abgehalten werden können. Standesamtliche Trauungen können grundsätzlich überall im Gemeindegebiet von der Bürgermeisterin abgehalten werden, unter der Voraussetzung, dass der Ort für jedermann zugänglich ist. Die Bürgermeisterin muss auf Verlangen eines Bürgers auch dort die Trauung abhalten und der Ort muss als ein solcher zur Abhaltung von Trauungen vom Gemeinderat gewidmet worden sein. Dem erteilte der Gemeinderat sein Einverständnis. Für eventuell entstehenden Mehraufwand werden keine weiteren Gebühren erhoben.
In der vergangenen Gemeinderatssitzung beschäftigte sich das Gremium mit einer eventuellen Umbenennung von gleichnamigen Straßen im Gemeindebereich. Hintergrund waren mögliche Verwechslungen für Einsatzfahrzeuge des Rettungsdienstes. In einem Schreiben teilte die Integrierte Leitstelle Schweinfurt (ILS) auf Anfrage mit, dass eine Umbenennung von Straßen zur besseren Auffindbarkeit aus Sicht der ILS nicht erforderlich sei. Alle vier Hauptstraßen der Sulzdorfer Ortsteile sind als Datensatz im Einsatzleitsystem hinterlegt und stellen somit zur Festlegung einer Einsatzstelle kein Problem dar. Wenn die Angaben des Anrufers mit der Realität übereinstimmen, kann die Gefahr des Nichtauffindens einer Einsatzstelle ausgeschlossen werden. Auf dieser Basis beschloss der Gemeinderat, keine Umbenennung der Straßen durchzuführen und die Liste der Mehrfach geführten Straßennamen in Zusammenarbeit mit ILS noch einmal abzugleichen.
Als nächster Punkt stand das Kartellverfahren gegenüber Herstellern von Feuerwehrfahrzeugen auf der Tagesordnung. Die Gemeinde Sulzdorf kaufte mit Vertrag vom 28. Oktober 2003 ein Feuerwehrauto Typ LF 16/12 für die Freiwillige Feuerwehr Sulzdorf. Vertragspartner war die Firma Ziegler aus Giengen. Die vier führenden Hersteller von Feuerwehrfahrzeugen hatten sich laut Feststellung des Bundeskartellamts seit Anfang 2000 zu einem wettbewerbswidrigen Kartell zusammengeschlossen. Aufgrund dessen haben die betroffenen Kommunen einen Kompensationsanspruch gegen den jeweiligen Hersteller. Unter Federführung des Bayerischen Gemeindetages wurde eine Kommunalvereinbarung mit den Herstellern ausgehandelt, auf deren Grundlage betroffene Kommunen eine Pauschalzahlung erhalten, so dass einzelne Klageverfahren vermieden werden können.
Aus diesem Regulierungsfonds erhalten Kommunen, die ein Feuerwehrauto Typ LF 16/12 erworben haben, pauschal 2200 Euro. Da ein separates Klageverfahren aufgrund der ausgehandelten Kommunalvereinbarung nur geringe Aussicht auf Erfolg haben dürfte wurde Bürgermeisterin Angelika Götz ermächtigt, die vorliegende Kommunalvereinbarung mit den Firmen zu unterzeichnen.