Das geplante Gewerbegebiet “Oberelsbacher Straße” in Oberwaldbehrungen, das neue Baugebiet an der Burgstraße in Ostheim und die Neuordnung des Bereichs “Ostheim Süd” - gleich mehrere Bauleitplanungsverfahren bestimmten die umfangreiche Tagesordnung der jüngsten Stadtratssitzung.
Im Zuge eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes möchte Bauunternehmer Julian Lörzel die Erweiterung seines Betriebsgeländes in der Oberelsbacher Straße in Oberwaldbehrungen verwirklichen. Das öffentliche Auslegungsverfahren hat bereits stattgefunden. Private Stellungnahmen sind keine eingegangen, von 51 angeschriebenen Trägern öffentlicher Belange haben 21 geantwortet.
25 Bauplätze sollen im Baugebiet "Burgstraße" entstehen
Bürgermeister Steffen Malzer gab eine Übersicht über die Stellungnahmen und die von der Verwaltung gefassten Abwägungsvorschläge, dem der Stadtrat dann auch wie vorgestellt zustimmte. Infolgedessen beschloss das Gremium den vorliegenden Bebauungsplan für das Gewerbegebiet als Satzung und billigte die Begründung mit Umweltbericht. Ebenso wurde der Feststellungsbeschluss zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst. Stadtrat Julian Lörzel war wegen persönlicher Beteiligung von den Abstimmungen ausgeschlossen.
Wie beim Gewerbegebiet “Oberelsbacher Straße” auch, ist das Büro Ledermann aus Bahra mit den Bauleitplanungsleistungen für das neue Baugebiet “Burgstraße”, wo 25 Bauplätze entstehen sollen, betraut. Mitarbeiterin Kristin Demar gab dem Stadtrat Erläuterungen zu drei Planungsentwürfen, die sich in der Verkehrsanlagenplanung unterscheiden. Die Ratsleute sprachen sich mehrheitlich für die Variante mit einer Verkehrsanlagenbreite von 8,30 Metern, inklusive eines Gehweges, aus. Diese Entscheidung eröffnet noch verschiedene Möglichkeiten der Grünflächengestaltung und auch der etwaigen Schaffung von Parkplätzen.
Unternehmen sollen Planungssicherheit erhalten
Zur Aufstellung des Bebauungsplans “Ostheim Süd -Teil 1” waren per Videokonferenz Bertram Wegner vom Architekturbüro Wegner Stadtplanung aus Veitshöchheim und die Landschaftsarchitektin Miriam Glanz vom gleichnamigen Planungsbüro aus Leutershausen zugeschaltet. Im Distrikt Ostheim Süd zwischen der “Alten Frickenhäuser Straße” und der Kreisstraße NES 35 befindet sich eine Gemengelage aus Landwirtschaft, Handwerks- und Gewerbebetrieben,Einzelhandel, Wohnbebauung und unbebauten Flächen.
Mit dem Bebauungsplan möchte die Stadt das Gebiet weiterentwickeln und insbesondere auch den Unternehmen Planungssicherheit für die Zukunft geben. Entsprechend soll ein Teil der Fläche in der Art der baulichen Nutzung als Gewerbegebiet, ein anderer als Mischgebiet festgesetzt werden.
Entschädigungsansprüche für Grundeigentümer?
Das Büro Wegner hat zur Abgrenzung der einzelnen Arten der baulichen Nutzung zwei Varianten erarbeitet. Die bereits in der Sitzung Mitte April behandelten Vorentwürfe waren zwischenzeitlich noch einmal geringfügig überarbeitet worden, insbesondere wurde eine weitere Gliederung vorgenommen in Bezug auf zu erwartende Richtlinien im Zuge der geplanten Erweiterung des Wasserschutzgebietes “Mittelstreuer Quellen”. Die macht dem Stadtrat Kopfzerbrechen, wie die zahlreichen Wortmeldungen widerspiegelten mit Fragen im Hinblick auf den Bestandsschutz, mögliche Einschränkungen künftiger Bauvorhaben oder auch bezüglich etwaiger Entschädigungsansprüche der Grundeigentümer durch den von Auflagen bedingten Mehraufwand.
“Es gibt noch keinen Verbotskatalog”, sagte Bürgermeister Malzer und unterstrich, dass deshalb die Anhörung der verschiedenen Fachbehörden und Institutionen besonders bedeutsam sei, um weitere Erkenntnisse zu gewinnen. In diesem Sinne beschloss der Stadtrat die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange als nächsten Verfahrensschritt.
Mehrfamilienhaus entsteht in der Werner-Artus-Straße
Die Bürgervertreter beschäftigten sich in ihrer Sitzung mit diversen Bauangelegenheiten. Zustimmung fand das Vorhaben zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses in der Werner-Artus-Straße. Acht Wohnungen, davon fünf barrierefrei, sollen dort entstehen. Einige Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes, insbesondere durch die Hanglage des Grundstücks begründet, wurden notwendig. Diese wurden vom Gremium erteilt.
Für reichlich Diskussionen sorgte ein Antrag auf Vorbescheid zum Bau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage am “Rauhen Stein” in Ostheim. Bürgermeister Malzer schilderte den Sachverhalt, wonach in dem Gebiet nach dem Krieg einzelne Häuser entstanden waren. Nach geltendem Recht ist es jedoch dem unbeplanten Außenbereich zuzuordnen und da die Erschließung nicht gesichert ist - das Grundstück hat keine Anbindung an das Kanalnetz - und aktuell keine Bauleitplanung seitens der Stadt in Betracht kommt, sah man sich außerstande, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Bei der Debatte zeigten sich die Ratsleute zwar sehr bemüht, dem Bauwilligen entgegenzukommen. Da dies aber die Gefahr eines Präzedenzfalles bergen würde, sprach sich das Gremium mehrheitlich mit 12 zu drei Stimmen gegen das Vorhaben aus.
In seiner Eigenschaft als erster Bürgermeister hatte Steffen Malzer drei weiteren Baugesuchen bereits die Zusage der Stadt geben können, so der Errichtung einer Dachgaube an einem bestehenden Wohnhaus, dem Bau eines Bienenhauses und dem Anbau einer Überdachung an einer Garage in Ostheim.