Für die Altstadt von Ostheim gibt es bereits seit längerer Zeit ein eigenes Förderprogramm der Stadt, um Sanierungen zu unterstützen. In seiner ersten Arbeitssitzung im neuen Jahr hat der Stadtrat jetzt ein weiteres Förderprogramm beschlossen für Investitionen zur Wiederbelebung von alten und leerstehenden Anwesen, die außerhalb des bisherigen Sanierungsgebietes liegen.
Die Streutalallianz hatte bereits einen Leitfaden für ihre Mitgliedsgemeinden erarbeitet. Auf dieser Grundlage legten die Stadträte eigene Kriterien für das Ostheimer Förderprogramm fest. Erklärtes Ziel ist, sanierungswilligen Gebäudeeigentümern Hilfestellung zu geben und damit Leerstände in Ostheim und den Ortsteilen zu vermeiden bzw. zu vermindern. Bezuschusst werden Sanierungsvorhaben an Wohn- und Nebengebäuden. Wenn eine wirtschaftliche Sanierung nicht möglich ist, kann unter Umständen ein Abbruch und ein Ersatzneubau gefördert werden.
Wie sehen die Fördervoraussetzungen aus?
Fördervoraussetzung ist, dass das Gebäude mindestens ein halbes Jahr nicht genutzt wurde und mindestens 40 Jahre alt ist. Im Einzelfall kann auch ein bewohntes Gebäude gefördert werden, wenn dadurch drohender Leerstand vermieden wird. Der Zuschuss beläuft sich auf maximal 20 Prozent der förderfähigen Kosten, jedoch höchstens 10.000 Euro je Anwesen. Die Bagatellgrenze legte der Stadtrat auf 5.000 Euro fest. Eine Doppelförderung, zum Beispiel durch die zusätzliche Inanspruchnahme eines staatlichen Programmes, ist möglich. Sollte im Rahmen einer Fördermaßname der Förderrahmen von 10.000 Euro nicht ausgeschöpft werden, können auf demselben Grundstück auch zu einem späteren Zeitpunkt noch weitere Maßnahmen bezuschusst werden, bis der Maximalbetrag von 10.000 Euro erreicht ist.
Das Förderprogramm tritt zum 1. Februar 2020 in Kraft. Die Stadt behält sich Änderungen der Richtlinien vor, sie ist berechtigt, den Fördersatz und das Fördervolumen zu ändern, wenn die Haushalts- und die Finanzlage dies erfordern. Aktuell ist vorgesehen, jährlich Haushaltsmittel in Höhe von 30.000 Euro bereitzustellen. Im Gremium war man sich einig, dass man erst einmal abwartet, wie das Programm angenommen wird. Gegebenenfalls könnte man die Richtlinien und die Höhe der Haushaltsmittel noch anpassen.
Beratungsgutscheine über die Streutalallianz
Die Stadtvertreter waren auch einhellig der Meinung, dass man Gebäudeeigentümern und ebenso Kaufinteressenten im Rahmen des Förderprogramms zur Innenentwicklung über die Streutalallianz Beratungsgutscheine für die Erstberatung durch einen Architekten anbieten sollte. Die Beratungen können beispielsweise Aspekte, wie die Bewertung der Gebäudesubstanz, Tipps zum Umbau, Beurteilung des energetischen Zustandes oder eine grobe Kostenschätzung des Vorhabens betreffen.
Der Elternbeirat der Grundschule möchte den Kindern die restliche Zeit der Beschulung in den Containern verschönern. In diesem Zuge ist ein Zirkusprojekt geplant, für das der Elternbeirat nun einen Zuschussantrag bei der Stadt gestellt hat. Die Gesamtkosten des Projektes belaufen sich auf etwa 5500 Euro. Der Elternbeirat würde 1400 Euro beisteuern und die Sparkasse hat auch schon eine Spende in Höhe von 600 Euro zugesagt. Der Stadtrat begrüßte die Initiative der Elternschaft und sprach sich einstimmig dafür aus, dass die Stadt die Restkosten von 3500 Euro trägt.
Antrag der Liedertafel und des Liederkranzes
Positiv beschieden werden konnte auch der Antrag von „Liedertafel“ und „Liederkranz“. Die beiden Gesangvereine möchten einen Kinderchor ins Leben rufen. Das Chorleiterhonorar beläuft sich auf jährlich 900 Euro, wovon die beiden Vereine die Hälfte übernehmen könnten. Die andere Hälfte übernimmt auf das Gesuch der Sangesfreunde die Stadt.
Ebenso „Grünes Licht“ signalisierte das Gremium bei seiner Sitzung für den geplanten Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage in Urspringen.