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Bad Neustadt
Online-Plattform "Marktplatz soziales Wohnen" ist aktualisiert
Bearbeitet von Corinna Petzold
 |  aktualisiert: 10.05.2023 02:37 Uhr

Wohnraum ist nicht nur in Ballungsgebieten, sondern auch im Landkreis Rhön-Grabfeld stark nachgefragt. Dies stellt insbesondere Menschen, die bedürftig sind, vor große Herausforderungen, heißt es in einer Pressemitteilung des Landratsamts, der folgende Informationen entnommen sind.

Immer wieder nehmen Menschen Kontakt zum Landratsamt auf, die dringend eine geeignete Wohnung suchen. Hierzu gehören zum Beispiel Geringverdiener oder nach einer Trennung in Wohnungsnot geratene Menschen, kinderreiche Familien und Alleinerziehende sowie ältere und kranke Menschen. Auch anerkannte Flüchtlinge, die nach dem Anerkennungsbescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge aus den staatlichen Unterkünften, in denen sie während der Dauer ihres Asylverfahrens lebten, ausziehen müssen.

Wer hat leerstehenden Wohnraum?

All diese Menschen, haben einen entsprechenden Bedarf an bezahlbarem Wohnraum. Hier will der Landkreis Rhön-Grabfeld eine Hilfestellung bieten und stellt die Online-Plattform "Marktplatz soziales Wohnen" bereit. Der Landkreis wendet sich damit an Vermieterinnen und Vermieter in der Region, die über leerstehenden Wohnraum verfügen.

Und so funktioniert es: Eine Wohnung oder Immobilie steht leer. Ein Inserat auf dem freien Wohnungsmarkt wird gescheut, da man sich beispielsweise nicht mit einer großen Anzahl an Bewerberinnen und Bewerbern auseinandersetzen will. Gleichzeitig besteht die Bereitschaft und das Interesse, Menschen in schwierigen Lebenssituationen zu unterstützen und zugleich die freie Wohnung oder Immobilie zu geschätzten Wohnraum machen, heißt es in der Pressemitteilung. 

Informationen für Vermieterinnen und Vermieter

Auf der Internetseite www.rhoen-grabfeld.de/themen/wohnen/marktplatz-fuer-soziales-wohnen können Vermieterinnen und Vermieter, die Wohnraum an bedürftige Personen zur Verfügung stellen möchten, Informationen zu den Rahmenbedingungen erhalten. Die Wohnungsanbieterinnen und -anbieter können dort zum Beispiel erfahren, bis zu welchem Betrag die Miete vom Jobcenter oder Sozialamt übernommen werden kann und durch welche Behörde, vor Abschluss des Mietvertrags, die Angemessenheit der Unterkunftskosten geprüft werden muss.

Zudem findet man auf der Internetseite ein Formblatt zur Abgabe eines Vermietungsangebots, das online ausgefüllt und direkt an das Landratsamt Rhön-Grabfeld gesandt werden kann. Von dort erfolgt eine Weitergabe des Angebots an das Jobcenter, die Flüchtlings- und Migrationsberatungsstellen des Landkreises und an Ehrenamtliche, die in der Flüchtlingshilfe tätig sind. Die kooperierenden Stellen geben das Vermietungsangebot dann an in Frage kommende bedürftige Personen weiter. Die Daten der Vermieterinnen und Vermieter werden vertraulich behandelt.

 
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