
Jedes Frühjahr kehren heimische Schwalben aus wärmeren Regionen zurück, um ihre Brutstätten erneut zu beziehen. Während Rauchschwalben Ställe und Scheunen bevorzugen, nisten Mehlschwalben direkt an Gebäuden, oft in Wohngebieten. Diese Nester sind für die Vögel wertvolle Zuhause und dürfen nicht entfernt werden, da sie unter dem Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes stehen. Wer bauliche Veränderungen an Gebäuden mit Schwalbennestern plant, sollte sich frühzeitig mit der Unteren Naturschutzbehörde abstimmen, so eine Pressemitteilung der Behörde, der folgende Informationen entnommen sind.
Schwalben sind zunehmend gefährdet und stehen auf der Roten Liste der Brutvögel. Versiegelte Flächen und glatte Fassaden erschweren ihnen die Nestkonstruktion, und der Rückgang der Insektenpopulation macht ihnen das Leben schwer. Daher ist es wichtig, bestehende Brutstätten zu bewahren und geeignete Lebensräume zu sichern. Mit einfachen Maßnahmen wie Kotbrettern unter den Nestern lässt sich Verschmutzung an Hausfassaden verhindern. Die Untere Naturschutzbehörde bietet Beratung zur Durchführung von Schutzmaßnahmen an. Interessierte können sich an Frau Beck unter Tel.: (09771) 94-344 und Frau Voll unter Tel.: (09771) 94-328 wenden.