Aufgrund des vorerst bis Sonntag, 31. Januar, verlängerten Lockdowns wird im öffentlichen Linienbusverkehr des Landkreises Rhön-Grabfeld ab Montag, 11. Januar, der bereits geltende Ferienfahrplan fortgeführt. Das bedeutet, dass die im Fahrplan mit "S" gekennzeichneten Fahrten weiterhin nicht stattfinden.
Arbeitnehmer und Betreuungsschüler, die darüber hinaus eine Beförderung benötigen, können sich umgehend mit dem zuständigen Busunternehmen in Verbindung setzen. Die Regelung gilt für den Bedienungsbereich der Verkehrsgemeinschaft Rhön-Grabfeld(VRG) einschließlich des in die Nachbarlandkreise fahrenden Linienbusverkehrs.
Dazu gehören die Unternehmen Kurt Geis GmbH, Bad Neustadt, Tel.: (09771) 62500, Lenhard GmbH & Co. KG, Tel.: (09701) 8528, Menzel Reisen GmbH, Tel.: (09763) 363, Omnibus-Service Mellrichstadt, Tel.: (09776) 7090444, Omnibusverkehr Bischofsheim GmbH, Tel.: (09772) 9300335, Omnibusunternehmen Walter Wolf, Tel.: (09733) 81060, Seger AG, Tel.: (09733) 9447 und Busunternehmen Klaus Hartmann, Tel.: (09773) 327.