"Hat es mit Enteignung zu tun?", fragte sich mancher Zuhörer in einer der zurückliegenden Gemeinderatssitzungen, was letztendlich den vorgesehenen Erlass einer Satzung über die Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts für die Grundstücke Gemarkung Oberebersbach zu Fall brachte. Nun stand – nach eingehender Prüfung und Klarstellung – der Tagesordnungspunkt erneut auf dem Plan. Die Debatte wurde damals recht emotional geführt, da die Eigentümer den Erlass der Vorkaufsrechtssatzung wie eine Enteignung empfanden. Dies sei jedoch aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen nicht zutreffend, sagte Bürgermeister Holger Schmitt. So sei das Vorkaufsrecht für die Gemeinde ausgeschlossen, wenn das Grundstück an Ehegatten übergeben oder an eine Person verkauft wird, die mit dem Eigentümer in gerader Linie verwandt oder verschwägert ist. Weiterhin bestehe die Möglichkeit, dass der Käufer das Vorkaufsrecht der Gemeinde abwenden kann, wenn dieser die Verwendung des Grundstücks nach den baurechtlichen Vorschriften oder den Zielen und Zwecken der städtebaulichen Maßnahmen der Gemeinde vertraglich zusichert.
Und wieder kamen die beiden betroffenen Anwohner zu Wort, sprachen von Teilenteignung und purer Willkür. Der Tonfall wurde energisch und lauter. Die Räte versuchten mit viel Geduld, den Sachverhalt richtigzustellen und fügten an, dass noch weitere Grundstücke mit in das Vorverkaufsrecht aufgenommen werden könnten. "Jetzt ist aber Ruhe", griff der Gemeindechef schließlich energisch ein. "Sie haben jetzt wohl alle katholisch gemacht", kam von den Anwohnern zurück, als sich nach dem einstigen "2 zu 7" die Räte nun einstimmig für den VG-Beschluss und das Vorkaufsrecht entschieden.
Für die Gemeinde Niederlauer ist die Sicherstellung der Ziele der Innenentwicklung in allen Ortsteilen sehr wichtig. Die Gemeinde hat ein städtebauliches Interesse, dass die Dorfmitte in den Ortsteilen gestärkt wird und vorhandene Leerstände oder zukünftig vom Leerstand bedrohte Grundstücke wieder einer Wohnnutzung zugeführt werden. Um dies sicherstellen zu können, ist es notwendig, die vorhandenen leerstehenden oder vom Leerstand bedrohten Gebäude zu erwerben. Nun wurde das Ganze als Satzung verabschiedet.
Niederlauer wächst um elf Quadratmeter
Nachdem Ergänzungen der Vereinbarung zur Übernahme von gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen im Rahmen der "Waldneuordnung Oberebersbach 5" und die damit verbundene Sicherstellung der Unterhaltungsübernahme abgesegnet waren, wurde in diesem Rahmen auch der Grenzverschiebung zwischen Burglauer und Niederlauer zugestimmt. Vonseiten der Gemeinde Niederlauer war für die "Bereinigung" der Gemeinde- und Gemarkungsgrenze und der Flächenmehrung in Höhe von elf Quadratmeter die Zustimmung nötig.
Der Gemeinderat Niederlauer beschloss, seine Teilnahme an der Klimaschutzkoordination im Landkreis Rhön-Grabfeld. Die Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt soll beauftragt werden, die erforderliche Teilnahmeerklärung an das Landratsamt Rhön-Grabfeld zu übersenden. Die Gemeinde Niederlauer hatte bereits im vergangenen Jahr ihre Interessensbekundung zur Teilnahme am Klimaschutznetzwerk abgegeben. Das geplante Netzwerk wurde unter Federführung von Stefan Richter, dem Klimaschutzmanager der Stadt Münnerstadt, zusammen mit der NES-Allianz initiiert.
Ferner beschlossen die Mandatsträger die Fortführung der Beratungsgutscheine der NES-Allianz auch nach Ablauf der Förderperiode durch die Regierung von Unterfranken. Nun müssen die Kommunen in die eigene Tasche greifen. Ein Budget von 5000 Euro wurde festgelegt.
Sportverein bekommt einen Zuschuss
Der Sportverein Niederlauer stellte für notwendige Investitionen einen Zuschussantrag an die Gemeinde. Ein neuer Mähroboter wird benötigt und die Duschanlage ist sanierungsbedürftig. Die anfallenden Kosten liegen bei knapp 27.000 Euro. Aufgrund der vielfältigen Aufgaben, die vom SV Niederlauer auf dem Gebiet des Breitensports – insbesondere in der Kinder- und Jugendarbeit – wahrgenommen werden, beschlossen die Gemeindevertreter, dass die Kommune zehn Prozent der Kosten übernimmt.
Die bauliche Umsetzung der Maßnahme "Neuordnung Mühlstraße und städtebauliches Umfeld" hat begonnen. Im Zuge der Maßnahme wird die Straßenbeleuchtung neu geordnet und erneuert. Die Leuchte Vulkan V8448 oder eine Aufsatzleuchte in vergleichbarer Optik soll eingesetzt werden. Nun soll die VG Angebote einholen.
Im zweiten Anlauf darf nun doch gebaut werden. Dem Gemeinderat um Bürgermeister Holger Schmitt wurde jetzt, nachdem der erste Bauantrag nach eingehender Diskussion abgelehnt worden war, ein überarbeitetes Baugesuch zur Errichtung eines Wohnhauses in Niederlauer vorgelegt. Das Bauvorhaben entspricht der Nachverdichtung und der Wohnraumförderung im Innenbereich. In der überarbeiteten Planung wurde die Dachneigung angepasst und die Firsthöhe verringert. Im Erdgeschoss sowie Obergeschoss ist jeweils eine Wohneinheit geplant. Im Dachgeschoss sind die dazugehörigen Dachböden vorgesehen. Nun willigte der Rat bei zwei Gegenstimmen ein, fügte aber hinzu, dass die Firsthöhe von zehn Metern eingehalten werden muss.