Welche Bäume kann man überhaupt noch anpflanzen? Diese Frage tauchte im Gemeinderat Großbardorf auf, der am Montag im Pfarrgemeindehaus tagte. Revierförster Herbert Geßner berichtete über den Stand der Dinge im Gemeindewald und zählte die Schäden auf, die dort zu finden sind.
Die Fichte verabschiedet sich mit Borkenkäfer- und Trockenschäden, die Esche hat Eschentriebsterben, der Ahorn die neue Rußkrankheit, die Eichen kämpfen mit dem Schwammspinner und der Trockenheit, viele Buchen sind ebenfalls krank, zumindest die älteren Bäume. "Wir haben ein Waldsterben", stellte Geßner fest. "Ich bin aber nicht der Meinung, dass alles verloren ist." Historisch gesehen ist hier Buchenland, deshalb gehören diese Bäume auch weiterhin zu den Nachpflanzungen, um einen artenreichen und klimatoleranteren Mischwald aufzubauen, genauso wie Hainbuche, Esskastanie, Douglasie und ähnliches. Das ist an einigen Stellen auch schon gelungen. "Das Wetter ist sehr käferfreundlich", bestätigte Geßner. Er hat vorsorglich 180 000 Pflanzen reservieren lassen für seine Reviere Bad Königshofen, Sulzfeld und Großbardorf. Die finanziellen Förderungen werden ausgeschöpft, sie betreffen vor allen die Neuanpflanzungen und Nachpflanzungen.
30 Prozent der Fichten aus dem Gemeindewald sind gefällt
Der Harvester kommt demnächst wieder in den Großbardorfer Wald, er wechselt von einem Revier ins nächste. "30 Prozent der Fichten aus dem Gemeindewald Großbardorf sind raus", berichtete Geßner. Er erwähnte, dass vereinzelt der Gedanke in der allgemeinen Diskussion aufkam, den Wald einfach dem Käfer zu überlassen. Das verstößt jedoch gegen die "Verordnung über die Bekämpfung schädlicher Insekten in den Wäldern" und die "Anordnung zur Überwachung und Bekämpfung der Borkenkäfer" (vom 29. Januar 2019). Außerdem müsste eine Entfernung von mindestens 500 Meter zum Nachbarn eingehalten werden, um ein Übergreifen zu verhindern. Weigert sich ein Besitzer, befallene Bäume zu beseitigen, kann er vom Amt für Landwirtschaft und Forsten aufgefordert werden, innerhalb einer bestimmten Frist zu handeln, ansonsten drohen ein Bußgeld, Ersatzvornahme und eventuell die Schadenersatzforderungen der Nachbarn. Ausgenommen sind lediglich die Nationalparks in Bayern. "Wir müssen uns der Situation stellen", sagte Bürgermeister Josef Demar.
Der Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage aus der Flur- Nummer 3020/17 wurde dem Genehmigungsfreistellungsverfahren zugewiesen, eine Antrag auf Wohnhauserweiterung und Errichtung von Außentreppen auf der Flur- Nr. 284/4 genehmigt. Die Tektur für ein Wohnhaus- und Garagenneubau wurde zur Kenntnis genommen.
Mehrheit für Anschaffung eines Geschwindigkeitsmessgerätes
Beschlossen wurde, die Jahreshauptkontrollen der zwei Spielplätze in Großbardorf an die Firma Tesiko zu vergeben, zu jeweils 68 Euro netto. Der Preis gilt nur, wenn alle Allianzgemeinden ebenfalls einen Vertrag abschließen, ansonsten muss nachverhandelt werden. Die Anschaffung eines Geschwindigkeitsmessgeräts für 3264 Euro brutto bei der Fa. Ortner aus Niederlauer wurde beschlossen, es soll noch geklärt werden, was ein selbständig stehendes kostet. Die Aufwandsentschädigungen für die Bürgermeister wurden öffentlich gemacht, sie betragen für den ersten Bürgermeister brutto 3238 Euro monatlich, für den zweiten 330 Euro und für den dritten 165 Euro. Vergeben wurde auch die Endreinigung für das Gemeindehaus, darum hatte sich Gemeinderätin Rebecca Lingerfelt gekümmert: Für 4585 Euro bekam den Auftrag die Firma K&S Raumpflegeservice GmbH in Schweinfurt.