
Bei einem Ortstermin im Herbstädter Friedhof gab Bürgermeister Georg Rath Informationen zur Gestaltung eines Urnengräberfeldes. Da immer weniger Erdbestattungen stattfinden wird es nun im Eingangsbereich einen eigenen Platz für Urnenbeisetzungen geben. Der Bürgermeister verwies auf den dort vorhandenen Grabstein, der auf das einstige Priestergrab verweist. Hier sind Franz Wabler und Longin Möhler beigesetzt. Nachdem die offizielle Ruhefrist weit überschritten ist, können nun Urnen beigesetzt werden. Der Platz wird so gestaltet, dass er einem auf die Spitze gestelltes Quadrat entspricht. Bei der Anlage geht man neue Wege und wird insgesamt 13 Urnenröhren einbringen. In diesen Röhren finden drei Urnen Platz.
Damit ist die Möglichkeit gegeben, dass Familienangehörige zum Beispiel in einer Urnenröhre bestattet werden können, sagte der Bürgermeister. Erhalten wird in diesem Bereich der Grabstein der beiden Geistlichen, die einst in Herbstadt wirkten. Es sei gleichzeitig eine Erinnerung aber auch ein christliches Zeichen. Der vorhandene Weihwasserkessel und auch das Grablicht werden ebenfalls erhalten. Bewusst wird der Bereich nicht mit Gras angesät, sondern bekommt feinen Schotter. Damit ist es möglich, dass Blumen oder Gegenstände aufgestellt werden können. Dem neuen Urnengräberfeld in Herbstadt liegt eine größere Grasfläche gegenüber. Hier könnte, wenn einmal gewünscht, auch ein Baum gepflanzt werden.
Diskussionen zur Grundsteuerreform
In der Sitzung berichtete Bürgermeister Georg Rath dann von einen Mitvertrag mit dem Musikverein Herbstadt. Dieser betrifft die Räumlichkeiten im Haus Eller 1. Dem hatte man in nichtöffentliche Sitzung bereits zugestimmt. Informiert hat das Ortsoberhaupt über das weitere Vorgehen bei der Dorfsanierung. Hier sei der Landkreis zurzeit dabei auf einem Teil der Ortsdurchfahrtsstraße die Feinschicht aufzubringen. Für die neue Beleuchtung, die Wasser- und Kanal- sowie Stromleitungen sei wiederum die Gemeinde zuständig. Diskussionen gab es zur Grundsteuerreform. Wofür wird sie eingesetzt? Und was muss eine Kommune beachten. Fragen, die ein Videobeitrag des Bayerischen Gemeindetags bei der Ratssitzung in Herbstadt aufwarf. Hans-Peter Mayer, Geschäftsführer des Bayerischen Gemeindetages gab Einblicke in die Änderungen, die im kommenden Jahr in Kraft treten soll.
Das bedeute für die bayerischen Kommunen, dass sie sich mit dem Thema "Grundsteuer – Erhöhung oder Absenkung der Beiträge" in den kommenden Monaten befassen müssen. Für die Gemeinden sei die Grundsteuer A und B eine wichtige Einnahmequelle, die man selbst bestimmen kann. Die Ratsmitglieder waren sich dabei einig, dass es bei der Reform wohl Diskussionen in der Bevölkerung geben könnte, wenn die Steuer zwangsläufig erhöht wird, um anfallende Projekte in der Gemeinde zu finanzieren. Die Gemeinde sei verpflichtet das Grundsteueraufkommen stabil zu halten und Hebesätze anzupassen.
Schon jetzt sei klar, dass das wohl "einen Aufschrei" in der Bevölkerung geben könnte. "Und wir bekommen als Gemeinderäte wieder die Prügel." Vor allem bei landwirtschaftlichen Gehöften, die nicht mehr genutzt, aber besteuert werden, seien das Kosten, die von den Eigentümern geschultert werden müssen. Mit dem Thema werde man sich in den Herbstsitzungen befassen. Dann ging es um eine Änderung in den Finanzplanungsjahren 2023 bis 2027. Hier muss das Investitionsprogramm angepasst werden. Dabei geht es letztendlich auch um die Stabilisierungshilfe. Der Gemeinderat beschloss die geplante Kreditaufnahme entsprechend anzuheben.