Mit der Umgestaltung der Friedhöfe und neuen modernen Bestattungsformen sowie mehr Aufenthaltsqualität beschäftigt sich der Gemeinderat bereits seit 2021. Schritt für Schritt werden die Friedhöfe in diesem Sinne umgestaltet, heißt es in einer Pressemitteilung der Gemeinde Sandberg, der folgende Informationen entnommen sind.
Ein wesentlicher Teilschritt wurde nun abgeschlossen. In allen Friedhöfen wurden neue naturnahe Urnenerdgräber geschaffen. Diese Gräber haben kein Pflanzbeet. Die Grabfläche wird durch eine Platte verschlossen, die mit dem Namen des oder der Verstorbenen beschriftet werden kann. Grabschmuck oder Grablichter sind außer im Zusammenhang mit der Beerdigung nicht gestattet. Es fällt somit kein Pflanz- oder Pflegeaufwand für die Hinterbliebenen an. In den Friedhöfen Sandberg, Waldberg und Langenleiten wurden entsprechende Grabfelder bereits 2022 angelegt. Nun folgten Felder in den Friedhöfen Schmalwasser und Kilianshof.
Friedhofssatzung wurde entsprechend geändert
Der Bauhof übernahm alle anfallenden Arbeiten und sorgte somit dafür, dass die Felder kostengünstig, bedarfsgerecht und attraktiv angelegt wurden. In der Gemeinderatssitzung wurde die Friedhofssatzung nun geändert und die neue Bestattungsform in die Satzung aufgenommen. Nach eingehender Diskussion wird es bei zwei Gegenstimmen auch erlaubt, nicht nur an der Beerdigung, sondern zusätzlich auch an Allerheiligen ein Grablicht am naturnahen Urnenerdgrab aufzustellen.
Erdbestattungen werden größtenteils verboten
Darüber hinaus wurde im Gemeinderat die bekannte schlechte Verwesungsmöglichkeit in den Friedhöfen Langenleiten und Schmalwasser behandelt. In den Friedhöfen Sandberg und Waldberg sind aus diesem Grund bereits Erdbestattungen verboten. In den Friedhöfen Langenleiten und Schmalwasser war das Bestattungsrecht bislang noch nicht beschränkt. Dies wird nun nachgeholt. Nachdem im Friedhof Langenleiten bereits Grabkammern vorhanden sind, wurde für den Friedhof Langenleiten daher außer für die Grabkammern ein Verbot von Erdbestattungen ausgesprochen.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt sind jedoch Bestattungen von letztversterbenden Ehegatten in bereits bestehende Grabstätten vom Bestattungsverbot ausgenommen. Gleiches gilt für den Friedhof Schmalwasser. Da in Schmalwasser jedoch noch keine Grabkammern existieren, werden in Bereichen des "alten" Friedhofs noch für einen Übergangszeitraum Erdbestattungen zugelassen, bis Grabkammern gebaut sind.