
Der geplante Umbau des ehemaligen Sälzer Feuerwehrhauses zu einem Seecafé schafft jede Menge Raum für Kreativität, aber auch für Diskussion zur Gestaltung, sodass das Projekt noch auf der Stelle tritt. Bei der Gemeinderatssitzung löste das Vorhaben neue Gedanken frei, weswegen die Architekten ihre Entwürfe noch einmal überarbeiten müssen.
Mehrere Mandatsträger waren nicht mehr mit dem Ausbau des Obergeschosses glücklich und forderten den Planer Florian Hein auf, nach anderen Möglichkeiten für Sitzgelegenheiten zu suchen. Sein Vorschlag für einen kleinen Anbau, in dem die Technik untergebracht wird, fand hingegen Anklang. Der zusätzliche Platz kostet die Gemeinde allerdings rund 30.000 Euro.
Pächtersuche für das Seecafé
Auch um das Tretbecken entstand noch einmal eine ausgiebige Debatte. Die Mandatsträger standen dabei vor der Frage, ob ein vorhandener Brunnen innerhalb des Gebäudes genutzt wird oder eine Neubohrung erfolgen soll. Bürgermeister Martin Schmitt machte schließlich darauf aufmerksam, dass sich im Außenbereich ebenfalls ein Brunnen befindet, der aber näher untersucht werden müsste. Bis das geschehen ist, soll noch keine Entscheidung fallen, zumal auch der Spielraum für die Kosten eines Tretbeckens noch groß ist und zwischen 15.000 und 25.000 Euro liegt.
Einig war sich das Gremium, dass verstärkt nach einem Pächter gesucht werden muss. Erst wenn ein Betreiber sein Konzept für die Nutzung vorstellt, können Fragen zur Technik und Anforderungen der exakten Raumaufteilung endgültig geklärt werden. Aus diesem Grund gibt es auch noch keinen Termin, wann das Vorhaben konkret umgesetzt wird.
Thema Schottergärten
Teile des Orts sind schon gut mit Breitband versorgt, weshalb die Telekom keinen Vollausbau im gesamten Ort in Erwägung zieht. Nun liegt ein Angebot der Firma Leonet für einen Ausbau auf eigene Kosten vor, fuhr der Bürgermeister fort. Das Unternehmen, das vor allem im Süddeutschen Raum tätig ist, verlangt jedoch, dass vor einer Aufnahme der Arbeiten mindestens ein Viertel der Anschlussnehmer einen Versorgungsvertrag mit dem Unternehmen abgeschlossen hat.
Abgelehnt hat das Gremium schließlich, eine Gestaltungssatzung zu erlassen, die das Anlegen von Schottergärten verhindert. Nach Ansicht der Mandatsträger sind die Vorgaben der Bayerischen Bauordnung ausreichend, und eine weitere Bürokratisierung ist nicht erwünscht.