Als im März 2020 die künftigen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in Rhön-Grabfeldzur Wahl standen, waren zwei Kommunen nicht dabei: Bischofsheim und Oberelsbach. Dort wurde damals zwar auch über die Zusammensetzung des Stadt- beziehungsweise Gemeinderats abgestimmt, ein neues Stadt- oder Gemeindeoberhaupt können die Bischofsheimer und Oberelsbacher aber erst am 15. Mai in diesem Jahr bestimmen.
Wann kommt es zu Ausnahmen?
In der Regel werden bei der Kommunalwahl sowohl Bürgermeister als auch Gemeinderäte für die nächsten sechs Jahre gewählt, die beiden Kommunen in der Oberen Rhön bilden da aber seit Jahrzehnten eine Ausnahme. Zu solchen Ausnahmen kommt es immer, wenn ein Bürgermeister vor Ende der regulären Amtszeit zurücktritt oder stirbt. Dann wird zunächst unmittelbar eine Neuwahl fällig. Wann dann der nächste Urnengang ansteht, beziehungsweise ob der dann aus dem normalen Wahlturnus fällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Gibt es dabei Unterschiede?
Zunächst einmal ist dabei zwischen Gemeinden mit haupt- und ehrenamtlichen Bürgermeistern zu unterscheiden. Wird ein ehrenamtlicher Bürgermeister während der Amtszeit des Gemeinderates neu gewählt, verkürzt sich dessen Amtszeit automatisch auf die Dauer der Restamtszeit des Gremiums. Zuletzt ist es in Sandberg geschehen. Dort stellte sich die 2017 gewählte Sonja Reubelt nach nur drei Jahren im Amt 2020 erneut zur Wahl. Bleiben aber bis zum Ende der Amtszeit des Gemeinderates weniger als zwei Jahre, verlängert sich die Amtszeit des ehrenamtlichen Bürgermeisters automatisch bis zum Ende der nächsten Wahlperiode.
Wie sind die Regeln bei Hauptamtlichen?
Bei hauptamtlichen Bürgermeistern wie in Bischofsheim und Oberelsbach ist die Amtszeit unabhängig von der Wahlzeit des Gemeinderates. Hier gibt es drei Varianten, falls innerhalb der Wahlperiode ein neues Ortsoberhaupt gewählt werden musste: Bleiben bis zum Ende der laufenden Amtszeit des Gemeinderates weniger als zwei Jahre, verlängert sich die Amtszeit des Bürgermeisters automatisch bis zum Ende der darauffolgenden Periode. Im zweiten Fall überschreitet die Amtszeit des Neugewählten vier Jahre. Dann, so will es das Gesetz, wird ein hauptamtlicher Bürgermeister bei der nächsten turnusmäßigen Wahl neu bestimmt. Treffen beide Varianten nicht zu und ein Bürgermeister wäre länger als zwei, aber weniger als vier Jahre bis zur nächsten Kommunalwahl im Amt, das ist dann die dritte Variante, wird er alle sechs Jahre außerhalb des regulären Turnus, also unabhängig vom Gemeinde- oder Stadtrat, gewählt. Und genau das war in Oberelsbach und Bischofsheim der Fall und zieht sich bis heute durch.
Warum Oberelsbach und Bischofsheim?
Die beiden Orte haben seit Jahrzehnten ihren eigenen „Rhythmus“. In Oberelsbach übernahm der Vorgänger von Birgit Erb, Oskar Mangold 1980 innerhalb der Wahlperiode das Amt von Rudi Böhland, der es aus gesundheitlichen Gründen abgab. In Bischofsheim musste sich Bürgermeister Hans Repp 1992 zwei Jahre nach der Wahl aus gesundheitlichen Gründen vom Amt zurückziehen. Auf ihn folgten Armin Lommel, Udo Baumann und Georg Seiffert. In beiden Kommunen wird daher noch heute außerhalb des Turnus gewählt, zuletzt 2016 und nun am 15. Mai 2022.
Ein Gegenkandidat in Oberelsbach?
Die Vorbereitungen zu den Wahlen sind inzwischen angelaufen. In Oberelsbach nominierte die CSU Amtsinhaberin Birgit Erb als Kandidatin für eine vierte Amtszeit. Auch in Bischofsheim waren es die Ortsverbände der CSU, die Bürgermeister Georg Seiffert für eine zweite Amtszeit vorschlugen. Nun stellt sich die Frage, ob mit weiteren Kandidaten zu rechnen ist. Das ist in Oberelsbach der Fall. Hier wurde Björn Denner bereits im vergangenen Sommer bei einer Aufstellungsversammlung der neuen ortsteilübergreifenden Wählergruppe namens "Miteinander für den Markt Oberelsbach" als Kandidat bestimmt. Zur Zulassung des Wahlvorschlags fehlen noch mindestens 60 Unterschriften auf der Unterstützungsliste der neuen Wählergruppe, was sich allerdings abhängig von der Corona-Lage ändern könnte. Bevor die Unterschriften allerdings gesammelt werden können, muss in Oberelsbach ein Wahlleiter bestimmt werden, was in der nächsten Sitzung des Marktgemeinderates erfolgen soll.
Ein Gegenkandidat in Bischofsheim?
Ob in Bischofsheim ein Gegenkandidat gegen Georg Seifert antreten wird, steht noch offen. Für eine Kandidatur hätte der- oder diejenige aber auch noch etwas Zeit. Entsprechend den rechtlichen Vorgaben muss eine Nominierung bis spätestens 52 Tage vor der Wahl erfolgen. Das wäre in Oberelsbach der 24. März. Falls in Bischofsheim bis dahin nur Georg Seifert seinen Hut in den Ring geworfen hat, greift eine Ausnahmeregel: Bei keinem oder nur einem Kandidaten verlängert sich die Frist um eine Woche - hier also bis zum 31. März.
Viele Gemeinden zwischen 3Tsd. und 5Tsd. Einwohnern haben hauptamtliche Bürgermeister, das nicht ohne Grund. Jemand der rund um die Uhr nur für die Gemeinde arbeitet kann letztlich auch mehr für die Gemeinde rausholen als jemand der seine Arbeitszeit 50/50 teil.
Und zwischen "funktionieren" wie sie es nennen und "gute Leistung" wie ich es nenne besteht ein Unterschied. Auch ein ehrenamtlicher Bürgermeister kann selbstverständlich eine gute Leistung vollbringen - man stelle sich allerdings vor er könnte doppelt so viel Zeit für "seine Gemeinde" aufbringen.
Zudem entlastet ein guter, hauptamtlicher Bürgermeister auch die Verwaltung, welche die "halbe Arbeitszeit" eines ehrenamtlichen Bürgermeisters zum Teil kompensieren muss.
Ein ehrenamtlicher Bürgermeister reduziert meist seine reguläre Arbeit auf ca. 50% (z.B.) - bei einer 40 Std. Woche wären das eben 20 Std. von der ursprünglichen Arbeit.
Die hinausgeschundene Zeit kann er dann hoffentlich für den Bürgermeisterposten nutzen. In vielen Fällen liese sich im regulären Beruf aber mit diesen 20 Stunden mehr verdienen als im Bürgermeisteramt und nach 40 Std. wäre Feierabend.
Aber vermutlich sind sie auch jemand der glaubt mit 20 Stunde die Woche kann man selbstständig oder als Bürgermeister unterwegs sein! Ich geh mal von einen Arbeitspensum von mind. 60 Std./Woche aus bei einem ehrenamtlichen Bürgermeister d.h. 20 Std. alter Beruf + 40 Std. Bürgermeister.
Ein hauptamtlicher Bürgermeister (zumindest die, die ich kenne) kommt auch auf ein Arbeitspensum von mind. 60 Std. die sie aber vollkommen der Gemeinde zugute kommen lassen können.
"Warum funktioniert es dann in allen anderen Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern auch mit einem ehrenamtlichen Bürgermeister?"
...erst behaupten dass es anderswo funktioniert und dann feststellen, das es dieses von ihnen behauptete "anderswo"hat nicht gibt - genau mein Humor. Damit erübrigt sich jegliche Wörter Diskussion mit ihnen.
Zudem sorgt nur das Amt eines hauptamtlichen Bürgermeisters dafür, dass sich jeder Bürger über 18 hierfür bewerben kann. Für viele wäre es anders beruflich nicht darstellbar; eine geregelte Arbeit für einen Bürgermeisterjob im Ehrenamt mit schlechterer Bezahlung und anderen Unwägbarkeiten aufzugeben ist sehr riskant.
Wenn der Gemeinderat mehrheitlich der Meinung ist das ein hauptamtlicher Bgm zum Wohle der Gemeinde notwendig ist, kann er das beschließen. Wenn das in anderen Gemeinden anders gesehen wird, dann ist das eben so.
Wenn sie das Geld auch bekommen möchten, sollten sie sich in ihrer Gemeinde zum Bürgermeister wählen lassen.