
Gemäß der jüngsten Beschlüsse der bayerischen Staatsregierung sowie in Abstimmung mit dem Landratsamt Rhön-Grabfeld passt der Rhön-Klinikum Campus Bad Neustadt seine Regelungen für den Besuch stationärer Patienten an.
Täglich eine halbe Stunde Besuch möglich
Wie es in einer Mitteilung am Freitagnachmittag heißt, können Patienten am Campus ab Samstag, 9. Mai, einmal am Tag für eine halbe Stunde Besuch empfangen. Das ist erlaubt für Personen des familiären Umfelds sowie eine feste Kontaktperson, die nicht zur Familie gehört. Damit folgt der Campus den Beschlüssen der bayerischen Staatsregierung.
Für einen Besuch im Zentrum für klinische Medizin (ZkM), Haus 4, sollen sich Besucher an der Rezeption im Zentrum für ambulante Medizin (ZaM), Haus 3 melden. Von dort aus gelangen sie zu den Stationen.
Für Rehabilitationspatienten in der Klinik für Neurologie, Haus 8, stimmt die Klinik bei Besuchswunsch den Besuchstermin entsprechend der Therapiezeiten des Patienten ab. Patienten der Akutneurologie können innerhalb der Besuchszeit Besuch ohne Voranmeldung empfangen.
In der Klinik Haus Saaletal (Haus 9), Klinik Neumühle und der Psychosomatischen Klinik (Haus 7) kann aus medizinischen und therapeutischen Gründen nur nach Rücksprache mit dem Arzt/Bezugstherapeut ein Besuchstermin gewährt werden, heißt es in der Mitteilung weiter.
Einhaltung von Besucherregelungen
Zum Schutz des Patienten und aller Personen in der Klinik muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Eine "Community Maske" ist hier ausreichend. Während des Besuches müssen auch der Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern sowie die allgemeinen Hygienevorschriften eingehalten werden. In allen zugänglichen Bereichen der Klinik stehen ausreichend Spender mit Desinfektionsmittel zur Verfügung.
Fest definierte Besuchszeiten
Besuche können innerhalb fest definierter Zeiten erfolgen: Zentrum für klinische Medizin (ZkM), Haus 4: Mo-So, 14 - 19 Uhr; Neurologische Klinik, Haus 8: Mo-So, 13-16 Uhr; Frankenklinik, Haus 6 Mo-So, 14-16 Uhr.
Der Campus bittet alle Besucher und Patienten, vor einem Besuch abzuwägen, ob dieser zwingend notwendig sei, beispielsweise bei einem Krankenhausaufenthalt des Patienten von nur wenigen Tagen. Jeder zusätzliche Kontakt des Patienten zu einer weiteren Person birgt ein Risiko zur Ansteckung mit dem Coronavirus. Besuchsverbot gilt für Besucher mit Krankheitssymptomen wie Fieber oder Atemwegserkrankungen.
Jeder Kontakt muss dem Gesundheitsamt gemeldet werden
Aus diesem Grund muss jeder einzelne Kontakt dem Gesundheitsamt zur Kontaktnachverfolgung im Detail gemeldet werden. Da deshalb ein enormer Verwaltungsaufwand entstehe, bittet der Rhön-Klinikum Campus um Verständnis, dass deshalb eventuell Wartezeiten entstehen. Man könne den Wunsch eines Patientenbesuches vollumfänglich nachvollziehen. Man solle sich jedoch zum Schutz des Patienten und zur Reduzierung der Ressourcenbelastung des Krankenhauspersonals Besuche vorab genau überlegen.
Bei einem Verstoß gegen die Hygienerichtlinien kann für die entsprechende Person ein Besuchserbot ausgesprochen werden kann. Man danke für das Verständnis, heißt es vom Rhön-Klinikum abschließend.