Seit 2010 wird in einem Gebäude am Sportplatz von Burglauer mit Hackschnitzeln Wärme durch eine Wärmelieferungsanlage erzeugt. Betreiber ist die Bayerische Rhöngas GmbH. Angeschlossen sind seit damals die Grundschule, die Rudi-Erhard-Halle sowie ein Teil des Baugebietes Kehrrain II (zweiter Bauabschnitt).
„Wir haben bis jetzt nur gute Erfahrungen damit gemacht“, betont Bürgermeister Kurt Back in der jüngsten Gemeinderatssitzung. Nur soll der Wärmelieferungsvertrag auf den dritten Bauabschnitt des Baugebietes Kehrrain II ausgeweitet werden.
Hierzu ist der Abschluss eines Musterwärmelieferungsvertrages mit der Bayerischen Rhöngas für den Verkauf der Bauplätze im dritten Bauabschnitt des Baugebietes Kehrrain II mit Wärmeabnahmeverpflichtung notwendig. Jeder Bauplatzkäufer erhält im Rahmen der Kaufverhandlungen den Entwurf eines Muster-Wärmelieferungsvertrages für das Kaufgrundstück. Dieser Wärmelieferungsvertrag ist im Rahmen der notariellen Beurkundung des Grundstückskaufes anzuerkennen und die Wärmeabnahmeverpflichtung zu vereinbaren. Dem stimmte der Gemeinderat zu.
Wobei Bürgermeister Back erklärte, dass die Nahwärme zertifiziert sei und die potenziellen Häuslebauer durch die Abnahme der Wärme die Installation einer Heizung sparen. „Heizkörper müssen sie aber anbringen“, sagte er lachend.
Jedenfalls könne er keine Beeinträchtigung beim Verkauf der Grundstücke durch die Nahwärmeabnahmeverpflichtung erkennen. „Die Grundstücke gehen weg wie warme Semmeln“, freute sich der Bürgermeister.
Mit zwei Gegenstimmen segnete der Gemeinderat den Bauantrag von Michael Schaub zum Bau eines Mehrfamilienwohnhauses in der Bündstraße 35 ab.
Der Bauherr beabsichtigt in dem Neubau sechs Wohnungen mit je einem Carport mit Abstellraum zu errichten. Ein zweites Mehrfamilienwohnhaus wird von Volker Dürrbeck in der Münnerstädter Straße 51 errichtet werden. Auch hier gab der Gemeinderat für die sechs Wohneinheiten grünes Licht.
Thorsten Sieben will sein bestehendes Wohnhaus in der Zehntstraße 7 umbauen. Es gab keine Einwände. Von zwei Bauanträgen wurde das Gremium nur in Kenntnis gesetzt, weil sie allen vorgeschriebenen Festsetzungen entsprechen. Es handelt sich um den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage im Höhbergblick 5 von Andreas Jurke und um den Wohnhausneubau mit Doppelgarage im Höhbergblick 7 von Valentina Hien-Fischer und Viktor Hien.